Essen. Der Bund beendet die Corona-Hilfen per Gießkannenprinzip: Maximalversorger erhalten mehr Geld für leere Betten als bisher, kleine Häuser weniger.

Die in der Corona-Krise besonders gefragten sechs Universitätskliniken in NRW sollen ab Juli stärker als bisher gefördert werden. Die Bundesregierung will nicht länger alle Kliniken nach dem Gießkannenprinzip gleich stark unterstützen. Ab Sommer sollen Ausgleichszahlungen für vorgehaltene Betten vielmehr nach Versorgung und Ausstattung gestaffelt werden - wovon die Unikliniken besonders profitieren.

Bisher hat der Bund jedem Krankenhaus pro Tag und Bett, das für mögliche Corona-Patienten freigehalten wird, 560 Euro gezahlt. Ab Juli erhalten rund 100 Kliniken mit besonders hoher Auslastung 760 Euro. Rund 540 zumeist kleinere Häuser mit weniger schweren Fällen bekommen im Gegenzug aber auch 100 bis 200 Euro weniger je Bett und Tag. Die Hilfsgelder sollten zunächst bis zum 30. September gestaffelt gezahlt werden.

Der Bund folgt mit der neuen Staffelung einer Empfehlung eines Expertenbeirats. Er hatte kritisiert, dass Universitätskliniken als Maximalversorger mit der bisherigen Pauschale nicht auskommen, während kleinere Kliniken sogar daran verdienten.

BKK: Covid-Patienten wurden nach dem Zufallsprinzip aufgenommen

In NRW begrüßen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft den Schritt. So würde den unterschiedlich hohen Umsatzausfällen in den Kliniken Rechnung getragen, sagte Jochen Brink, Präsident der NRW-Krankenhausgesellschaft. "Gerade Kliniken mit hohen Intensiv-Kapazitäten müssen eine entsprechend hohe Ausgleichsz mit ahlung erhalten." Zugleich sieht er die Gefahr, dass kleinere Häuser in Schieflage geraten könnten. "Wir vertrauen da auf die Aussagen der Bundesregierung, dass das verhindert werden soll."

Der BKK Landesverband Nordwest appelliert an die Politik, mit der neuen Staffelung auch dafür zu sorgen, dass für eine mögliche zweite Infektionswelle Betten in Schwerpunkt-Krankenhäusern konzentriert werden müssen. So sei eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten und zugleich das Risiko von Infektionsausbrüchen in Krankenhäusern zu minimieren.

Es dürfe nicht sein, dass Covid-Patienten wie bisher nach dem Zufallsprinzip verteilt würden, meinte Landes-Vize Dirk Janssen. „Wir haben gesehen, dass dies zu einer Zurückhaltung der Menschen beigetragen hat, in die Krankenhäuser zu gehen." Solche Schwerpunkt-Verteilung gibt es bereits im Rahmen von Pandemieplänen etwa bei Tuberkulose-Erkrankungen.

Nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung sind bisher rund fünf Milliarden Euro an Corona-Hilfen an die Akutkrankenhäuser und Rehakliniken geflossen. Der Löwenanteil mit knapp 4,5 Milliarden Euro fällt auf die nun abgelöste 560-Euro-Pauschale für freigehaltene Betten in Akutklinken.