Düsseldorf. . Die Maskenpflicht in NRW im Kampf gegen Corona bleibt vorerst zwei weitere Wochen bestehen. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt.
Die Maskenpflicht in NRW bleibt vorerst weiter bestehen. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt. Die Frist werde vorerst um zwei Wochen bis zum 29. Juni verlängert, teilte ein Sprecher mit.
Die Maskenpflicht war am 27. April verhängt worden, zusammen mit ersten Lockerungen bei der Öffnung von Geschäften nach dem Lockdown in NRW. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich zuvor skeptisch gezeigt, ob derartige Masken für Mund und Nase im Alltag tatsächlich praktikabel und sinnvoll sein werden. Inzwischen sind sie ein alltägliches Accessoir für die meisten Menschen. Und sie haben - möglicherweise - mitgeholfen, dass die Infektionszahlen stark rückläufig sind.
"Epidemische Lage " endet am 15. Juni, Maskenpflicht geht weiter
Unterdessen hat die NRW-Landesregierung jüngst angekündigt, die bis 15. Juni befristete Feststellung einer „epidemischen Lage von landesweiter Tragweite“ als Grundlage für das umstrittene „Pandemiegesetz“ und als Basis für Sonderrechte des Landes im Kampf gegen die Pandemie, auslaufen zu lassen. Andere Einschränkungen der Freiheitsrechte wie Abstandsgebote, Hygiene-Regeln oder eben die Maskenpflicht hält man im Gesundheitsministerium nach wie vor für notwendig und sinnvoll.
Die Maskenpflicht gilt unter anderem beim Aufenthalt in Geschäften und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs. Mund und Nase müssen zudem in "geschlossenen Räumlichkeiten" bedeckt werden, wie Theatern, Museen, Tierparks und in Innenbereichen von Ausflugsschiffen, Kutschen oder Taxis; Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren und Gaststätten und überall dort, wo der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in Warteschlangen muss man Mund und Nase wegen Corona bedeckt halten.
Virologe warnt vor Ansteckungsgefahr bei Mund-Nase-Masken
Doch Achtung: Der Bonner Virologe Prof. Hendrik Streeck warnt vor einer möglichen verstärkten Ansteckungsgefahr durch Mund-Nase-Masken: Sie könnten zu einer Brutstätte für Mikroben werden, wenn man sie etwa im Alltag immer wieder trage und dann in eine Tasche knülle, selten bis gar nicht wasche und regelmäßig mit bloßer Hand befingere.
Die Weltgesundheitsorganisation rät, Masken nach dem Benutzen heiß zu waschen (mit mindestens 60 Grad Wassertemperatur); sei seien zudem kein 'Freibrief' dafür, den Mindestabstand zu missachten oder sich nur noch selten die Hände zu waschen.
Die Duisburger Verkehrsbetriebe haben am Mittwoch angekündigt, ab kommenden Montag die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen stärker zu kontrollieren. Die bisherigen Kontrollteams würden um 20 zusätzliche Mitarbeiter verstärkt. Die DVG warnt: Wer ohne Mund-Nase-Bedeckung in Bus oder Bahn erwischt wird, dem drohen 50 Euro Bußgeld. (dae)