Essen. In den NRW-Kliniken sind Besuche ab Mittwoch, 20. Mai, wieder möglich. Ein Patient darf einen Besuch am Tag empfangen. Namen müssen bekannt sein
Patienten, die in einem nordrhein-westfälischen Krankenhaus behandelt werden, dürfen ab Mittwoch, 20. Mai, wieder besucht werden. Das erklärte ein Sprecher der NRW-Krankenhausgesellschaft gegenüber dieser Redaktion. Er verwies damit auf die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes, nach der jedem Patient pro Tag ein Besuch von maximal zwei Personen zugestanden wird. „Es wird aber keinen freien Zugang für Besucher geben, wie wir ihn vor der Corona-Pandemie kannten.“
Seit Mitte März war der reguläre Krankenhausbesuch in NRW nicht mehr möglich. Um Verbote zu lockern, verlangt das Land jetzt von den Kliniken Hygienekonzepte und Screenings für Besucher. Damit Infektionsketten nachverfolgt werden können, muss jeder Besuch zudem namentlich bekannt sein und einem Patienten zugeordnet werden können.
Die Krankenhäuser dürfen feste Besuchszeiten festlegen, um die Vorgaben und das Infektionsgeschehen besser kontrollieren zu können. Es sei außerdem damit zu rechnen, dass Klinikbeschäftigte auf den Stationen überprüfen, ob die Regeln eingehalten werden, sagte der Sprecher. „Wir müssen weiterhin jede Infektion verhindern, dazu gehört, dass Mindestabstände eingehalten werden müssen“, begründete der Sprecher dies. Für einzelne Abteilungen dürfen die Kliniken separate Besuchsverbote aussprechen.
Erste Lockerung von Besuchsverboten sind bereits seit dem 11. Mai in Kraft. Danach dürfen Patienten schon jetzt besucht werden, wenn dies der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dient oder aus Rechtsgründen nötig ist.