Düsseldorf. NRW hat einige seiner Corona-Regeln vorsichtig gelockert. Friseure dürfen wieder arbeiten, Zoos wieder öffnen, mehr Bahnen sollen fahren.

Bürger und Geschäftsleute haben in NRW seit Montag wieder etwas mehr Freiheiten in der Corona-Krise. Angesichts der Lockerungen rät SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty dazu, die Regeln für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu verschärfen. „Die Maskenpflicht sollte auf den Fernverkehr der Bahn und auf öffentliche Gebäude ausgeweitet werden. Das dient auch dem Schutz der Mitarbeiter dort“, sagte Kutschaty dieser Redaktion. Die Lockerungen seien „vertretbar“, wenn gleichzeitig streng auf Hygiene und Infektionsschutz geachtet werde.

Seit Montag dürfen zum Beispiel Museen, Volkshochschulen und Friseursalons wieder Besucher und Kunden empfangen. Ab Donnerstag können Städte Spielplätze öffnen, und Viertklässler gehen wieder in die Grundschulen. Bund und Länder werden zur Wochenmitte über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beraten, unter anderem über die Öffnung von Schulen und Kitas.

Die wichtigsten Infos zu den Corona-Maßnahmen in NRW im Überblick:

An welchen Stellen lockert NRW die Maßnahmen?

Seit Montag, 4. Mai, dürfen Museen und Ausstellungen, Gedenkstätten sowie Weiterbildungseinrichtungen wie Volkshoch- und Musikschulen wieder öffnen. Das gilt auch für Zoos sowie Garten- und Landschaftsparks. Somit konnte auch die Landesgartenschau in Kamp-Lintfort am 5. Mai unter Auflagen beginnen.

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Friseure und Fußpfleger ist es erlaubt, ihre Salons unter strengen Auflagen wieder zu öffnen.


  • Spielplätze sollen ab Donnerstag, 7. Mai, wieder geöffnet werden können. Zeitgleich werden die vierten Klassen nach langer Pause wieder in die Grundschulen gerufen.

  • Bereits ab Montag gibt es wieder Führerscheinprüfungen in NRW, wie der TÜV Rheinland mitteilte. Zunächst aber nur in Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, Mönchengladbach, Neuss und Wuppertal, ab dem 11. Mai in weiteren Städten.

  • Seit dem 1. Mai werden wieder Gottesdienste gefeiert mit Sicherheitsmaßnahmen, die sich die Gemeinden selbst verordnet haben. Die Nahverkehrsunternehmen nähern sich seit Montag bei S- und Regionalbahnen wieder dem Regelfahrplan an.


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    Was sagt die Landespolitik dazu?

    Für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sind die Lockerungen weitere Schritte „in eine verantwortungsvolle Normalität“. Familienminister Joachim Stamp (FDP) und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonten, es sei wichtig, die Spielplätze wieder zu öffnen und Kindern die Begegnung mit Gleichaltrigen zu ermöglichen.

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    Stamp drohte in einem Interview mit einem Alleingang, sollten sich Bund und Länder am Mittwoch nicht auf einen einheitlichen Weg bei der Kita-Öffnung einigen können. "Wir lassen uns nicht noch eine Woche vertrösten", sagte er.

    SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty ist grundsätzlich einverstanden mit den Lockerungen. Sie dürften aber den Bürgern nicht suggerieren, dass die Krise vorbei sei.

    Die große Sorge, die alle umtreibt ist, dass die Lockerungen zu steigenden Infektionszahlen führen könnten. Eine erneute Verschärfung der Maßnahmen nach der Lockerung hätte wohl eine katastrophale Wirkung.

    Welche Regeln gelten weiter?

    Die Kontaktsperre gilt in NRW noch mindestens bis zum 10. Mai. Das heißt: maximal zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit. Ausnahme: Familien und häusliche Gemeinschaften. Sachsen-Anhalt prescht vor und erweitert die Kontaktsperre auf fünf Personen, die sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen.


  • Es gilt in NRW weiter die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, beim Einkauf und in Arztpraxen, seit Montag auch in Einrichtungen, die wieder öffnen dürfen: in Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Gedenkstätten sowie in geschlossenen Räumen in Landschaftsparks und Zoos.

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen, außerdem Möbelhäuser, Baby-Fachmärkte, Fahrrad- und Autohändler sowie Buchhandlungen ohne Größenbegrenzung.

  • Was bleibt verboten?

    Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen. Zum Beispiel sind Konzerte und Festivals, Volksfeste und Kirmesveranstaltungen, Schützenfeste und Weinmärkte noch bis mindestens 31. August verboten. Das betritt auch Landes-Events wie den „NRW-Tag“, das Sommerkonzert in Münster und das Liborifest in Paderborn. Geschlossen bleiben vorerst Restaurants, Kneipen und für Touristen auch Hotels.

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    Was ist weiter ungeklärt?

    Am Mittwoch (6. Mai) beraten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten über die Corona-Maßnahmen. Es geht unter anderem um Pläne der Kultusminister zur schrittweisen Öffnung der Grundschulen für alle Jahrgänge bis zu den Sommerferien. Die Runde dürfte auch über Lockerungen für die Gastronomie und über „Geisterspiele“ in der Fußball-Bundesliga sprechen.

    Der Ruf nach Lockerungen beim Besuchsverbot in Pflegeheimen wird lauter. In Kürze dürfte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Details dazu vorstellen. Experten haben ein Konzept für Lockerungen in Heimen erarbeitet.

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    NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg empfehlen der Wirtschaftsministerkonferenz ein Konzept zur stufenweisen Öffnung von Gastronomie und Tourismuswirtschaft. Die Länder würden demzufolge selbst bestimmen, wann die Lockerungen beginnen.

    Opernhäuser aus NRW fordern eine baldige Wiederaufnahme des Vorstellungsbetriebes, spätestens ab dem 1. September. Hinter der Initiative stehen unter anderen die Oper Dortmund, das Aalto-Musiktheater Essen sowie das Musiktheater im Revier Gelsenkirchen.

    Welche dringenden Empfehlungen gibt es?

    Die dringende Empfehlung von Politik und Gesundheitsbehörden lautet weiterhin: So wenig (Körper-)Kontakte wie möglich und so oft es geht zu Hause bleiben. Busse, Bahnen und Geschäfte sollten nur betreten werden, wenn es nötig ist. Händehygiene und Abstandhalten sind wichtig.