Essen. Wer aus der Klinik ins Seniorenheim entlassen wird, muss er nicht mehr pauschal im Isolationsbereich untergebracht werden - aber getestet sein.

Das Land NRW hat auf Kritik der Pflegeheimbetreiber reagiert und die Corona-Schutzregeln nachgebessert. Anders als bisher müssen Pflegebedürftige, die aus dem Krankenhaus in eine stationäre Einrichtung entlassen werden, nicht mehr pauschal für 14 Tage in einem gesonderten Quarantänebereich isoliert werden.

Stattdessen sollen die Betroffenen in der Klinik auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus getestet und nur im Falle eines negativen Ergebnisses überhaupt ins Heim entlassen werden. Das geht aus einem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums hervor, der am Montag in Kraft tritt. Auch Senioren, die neu in einem Heim aufgenommen werden, müssen getestet werden – in diesem Falle durch den Hausarzt.


Heimbetreiber hatten zuletzt kritisiert, dass ihnen angesichts voller Einrichtungen kaum Zimmer zur Verfügung stehen, um Quarantänebereiche zu schaffen. Nun müssen Isolationsbereiche nicht mehr obligatorisch vorgehalten werden. Heimbewohner mit einer bestätigten oder möglichen Infektion können auch in Einzelzimmern abgeschirmt von den anderen Bewohnern betreut werden.

Verband fordert Tests für Personal

Der NRW-Landesverband privater Anbieter sozialer Dienste appelliert an seine Mitglieder, dies dennoch zu tun. So könnte eine Einrichtung Infizierte gemeinsam betreuen statt verstreut im Heim in Einzelzimmern.

Grundsätzlich begrüßt der Verband die neuen Regeln. „Wir hätten uns nur gewünscht, dass auch vorsorglich Testungen des Personals vorgegeben worden wären“, heißt es in einer ersten Stellungnahme. Denn dadurch, dass das Personal täglich in die eigenen Familien zurückkehre, bestehe immer noch ein Risiko, dass das Virus auf diesem Wege in die Pflegeeinrichtungen getragen werde und zunächst unerkannt ausbrechen könne. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass trotz Aufbau der Kapazitäten hier kein Schwerpunkt gelegt wird.“