Düsseldorf. Für die Corona-Schutzmaßnahmen sind Kirchen, Moscheen oder Synagogen selbst verantwortlich. Die Ordnungsämter dürfen dies nicht kontrollieren.
Wenn in NRW ab dem 1. Mai wieder Gottesdienste gefeiert werden, müssen die Gemeinen nicht damit rechnen, von den Behörden kontrolliert zu werden. Für die Einhaltung der eigenen Hygieneregeln sind die Religionsgemeinschaften nämlich selbst verantwortlich.
Die NRW-Staatskanzlei bestätigte am Mittwoch entsprechende Rückmeldungen aus mehreren Kommunen. Für Kontrollen religiöser Veranstaltungen durch Ordnungsämter fehle in Nordrhein-Westfalen die rechtliche Grundlage, hieß es. „Wir sind das einzige Bundesland, das die Religionsfreiheit nicht beschränkt hat“, erklärte ein Sprecher der Staatskanzlei.
Gottesdienste waren in NRW nie verboten
Daher seien Gottesdienste in Kirchen, Moscheen oder Synagogen in NRW „zu keinem Zeitpunkt“ verboten gewesen. Die Gemeinden hätten aber freiwillig darauf verzichtet. Unter anderen bestätigte die Dortmund, dass religiöse Veranstaltungen jetzt nicht kontrolliert würden. Die Stadt behält sich aber vor, auf konkrete Beschwerden zu reagieren. Vielerorts laufen in diesen Tagen die Vorbereitungen auf die Gottesdienste.
Wegen der Abstandsregeln wurden die Teilnehmerzahlen bei Gottesdiensten stark begrenzt. Die NRW-Landesregierung und Kirchenvertreter hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, dass ab Mai unter Auflagen wieder Gottesdienste möglich sind.