Essen. Mit einer Patientenverfügung und Vollmacht legen Menschen fest, wie sie behandelt werden wollen. Vorsorgetag der Stiftung Universitätsmedizin.

Der eigene Tod ist kein Thema, mit dem man sich gerne befasst. Aber durch die Gefahren des Coronavirus und die Debatte um die Grenzen der Intensivmedizin sind die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht so brennend wie selten zuvor. Das konkrete Problem: Durch das Intubieren und die künstliche Beatmung kann die Lunge schwer geschädigt werden. Gerade für hochbetagte Menschen kann dies zu einer Tortur werden, die der Patient oft nicht überlebt. Wer für sich entscheidet, dass er sich dem nicht aussetzen will, der sollte nicht bis zum Notfall warten, sondern mit der Patientenverfügung seine Selbstbestimmung in dieser Frage sichern.

Mit diesen Instrumenten kann jeder präzise festlegen: Will ich Maximaltherapie, will ich nur etwas Sauerstoffzufuhr, aber keine Beatmung, oder will ich palliative Betreuung.

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Um diese Instrumente der Patienten-Selbstbestimmung bekannter zu machen, veranstaltet die Stiftung Universitätsmedizin ihre „Vorsorgetage“: Experten informieren und helfen dabei, sich mit allen Formalitäten und Bestimmungen zurechtzufinden, Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt zu stellen.

Beim zweiten digitalen „Vorsorgetag NRW“ am 26. Januar, der als kostenloser Live-Stream ab 16 Uhr hier im Portal und auf den Seiten der Stiftung übertragen wird, stehen Winfried Bein, der ehemalige Vizepräsident des Essener Amtsgerichts, Dr. Bernhard Mallmann, Palliativbeauftragter der Universitätsmedizin Essen und Prof. Dr. Thorsten Brenner, Direktor der Intensivmedizin der Uniklinik Essen für Fragen der Nutzer bereit. Moderiert wird die Sendung von Dr. Jorit Ness, Geschäftsführer der Stiftung Universitätsmedizin.

Sie haben Fragen zum Thema? Schicken Sie uns eine Mail an: wir@funkemedien.de/ Betreff: Vorsorge. Die Experten werden versuchen, sie in der Sendung zu beantworten.

Patientenverfügung und Vollmacht: So geht´'s

Vom Grundsatz her regelt die Patientenverfügung Fragen der medizinischen Behandlung, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann, also beispielsweise nach einem Unfall bewusstlos ist. Grundsätzlich gelte, so Dr. Mallmann, dass man

  • die Verfügung möglichst detailliert abfassen sollte - der allgemeine Hinweis "keine lebenserhaltende Maßnahmen" im Falle einer Corona-Erkrankung beispielsweise sei im konkreten Notfall nicht ausreichend.
  • der Verfügung eine erläuternde Stellungnahme beilegt, die "wie ein Brief an einen Freund" verfasst sein sollte, in dem man seine Werte und Grundsätze darlegt. Das helfe, so Dr. Mallmann, den Ärzten bei konkreten Entscheidungen.
  • die Verfügung möglichst dort deponiert, wo man sie schnell findet - oder einen Notfall-Ausweis der Stiftung Universitätsmedizin bei sich trägt.
  • möglichst viele Menschen über die Existenz der Verfügung informiert, damit diese im Notfall die behandelnden Ärzte darüber in Kenntnis setzen.

Die Vorsorgevollmacht wiederum regelt, wer im Falle, dass der Patient oder Demente nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist, für diesen Entscheidungen fällen darf. Rechtsexperte Bein empfiehlt dazu:

  • für verschiedene Aufgaben verschiedene Bevollmächtigte einzusetzen, etwa für die Themen Vermögen, Gesundheit, Pflege.
  • auch Ersatzbevollmächtigte einzusetzen: Wenn man beispielsweise bereits älter ist, dann sollte als Ersatzbevollmächtigter auch eine jüngere Person benannt werden. Es könne auch sein, dass der erste Bevollmächtigte in Urlaub ist, wenn Entscheidungen gefällt werden müssen. Dann brauche man ebenfalls einen Stellvertreter. Die Kompetenzen ließen sich exakt definieren.
  • Vollmachten mitunter zu teilen: Wenn man zum Beispiel den Ehepartner eingesetzt hat als Bevollmächtigten für Gesundheitsfragen, aber man weiß dass dieser emotional nicht fähig wäre, die Entscheidung zu fällen, lebenserhaltende Maßnahmen abzustellen, dann kann man diese spezielle Frage auch jemandem anderen übertragen.
  • jemandem, den man bevollmächtigt, zwingend in einem Gespräch vorab zu informieren.
  • Vollmachten registrieren zu lassen beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das gleiche gelte für Testamente. Damit werde im Fall der Fälle Streit vermieden

Alle wichtigen Fakten und Formulare zum Download bietet das Bundesjustizministerium

hier online

Auch die Stiftung Universitätsmedizin bietet ein umfangreiches Infopaket zum

downloaden hier