Düsseldorf. Die Lockerung der Regeln für die Notbetreuung in Kitas und Schulen stellt Erzieherinnen und Erzieher vor Probleme.
Erzieherinnen fühlen sich durch die Lockerung der Regeln für die Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kitas unter Druck gesetzt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in NRW befürchtet, dass insbesondere in den Kitas nun mehr Kinder zur Betreuung abgegeben werden. „Bisher sind mir nur Einzelfälle bekannt, aber in einer Kita werden jetzt 20 statt bisher fünf Kinder betreut“, sagte GEW-Landeschefin Maike Finnern dieser Redaktion.
Ein Elternteil in notwendigen Berufen reicht jetzt für eine Betreuung
Seit Montag gilt, dass nur noch ein Elternteil in einer „kritischen Infrastruktur“ – zum Beispiel in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf – tätig sein muss, um die eigenen Kinder in einer Notbetreuung unterzubringen. Bisher mussten beide Eltern in diesen „unverzichtbaren“ Berufen tätig sein. Wie viele Eltern dieses Angebot annehmen, dürfte erst Mitte der Woche zu erkennen sein.
Laut der GEW haben Erzieherinnen und Erzieher jetzt nicht nur Angst vor größeren Gruppen in der Notbetreuung, sondern auch davor, zum Dienst verpflichtet zu werden, obwohl sie zu einer „Risikogruppe“ gehören. In den Schulen sei verlässlich geregelt, welche Lehrkräfte für die Notbetreuung in Frage kämen, so die Gewerkschaft. „In der mannigfaltigen Kita Landschaft mit unterschiedlichsten Trägern ist das aber nicht so klar“, kritisiert Finnern. Manche Träger seien unvernünftig und setzten ihre Mitarbeiter „indiskutablen“ Bedingungen aus. So müssten sich in einer Kita 20 Betreuer um ein Kind kümmern. Das Ansteckungsrisiko sei dann viel zu groß.
NRW-Regierung: "Nehmen die Sorgen der Erzieherinnen ernst"
Laut NRW-Familienministerium zeichnet sich trotz der Lockerung der Regeln einen „geringe Nutzung der Betreuungsangebote ab“. Die Not-Betreuung an Wochenenden und in den Ferien muss seit Montag von den Trägern sichergestellt werden. Kommunen und Kita-Träger regelten dies eigenverantwortlich. Das Ministerium beteuert, es nehme die Sorgen der Kita-Mitarbeiter ernst. Ziel seien „einheitliche Vorkehrungen“, damit die Träger ihrer Fürsorgepflicht gerecht werden könnten.
Eindeutiger sind die Regeln in den Schulen. Bei der Einteilung der Lehrkräfte für die Notbetreuung muss die Schulleitung beachten, dass Lehrer, die 60 Jahre und älter sind oder Vorerkrankungen haben, nicht eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen nicht zur Betreuung herangezogen werden, erklärte das NRW-Schulministerium.
Lehrer müssen nicht im Gesundheitsamt aushelfen
Lehrer betreuten die Kinder in ihrer normalen Arbeitszeit. An Wochenenden könnten sie mit Zulagen rechnen. Eine Abordnung von Lehrern zur Unterstützung in Gesundheitsämtern komme nur freiwillig und nur nach Rücksprache mit den Bezirksregierungen in Betracht.