Düsseldorf. Viele Verbraucher und Arbeitnehmer sind in der Krise zutiefst verunsichert. Aber sie haben weiter Rechte, auch gegenüber dem Chef.
In diesen Tagen ist viel von Einschränkungen und Verzicht die Rede. Aber Bürger und Arbeitnehmer haben auch in der Krise Rechte. Die Verbraucherzentrale NRW (VZ), die Gewerkschaften in NRW und andere Experten haben wichtige Tipps zusammengestellt. Hier eine Auswahl:
Wie viel Ware darf ich kaufen?
Die Empfehlung lautet, nur „haushaltsübliche Mengen“ zu kaufen. Aber es gibt dazu keine klaren Vorschriften. Der Händler kann allerdings von sich aus festlegen, was aus seiner Sicht „haushaltsüblich“ ist. Zum Beispiel erlauben manche Supermärkte nur den Kauf von zwei Packungen Toilettenpapier oder vier Liter H-Milch pro Kunde. Das dürfen sie auch.
Darf ich jetzt noch operiert werden?
„Planbare Operationen“ müssen verschoben werden. Die Entscheidung müsse im Einzelfall geprüft werden und „medizinisch vertretbar“ sein, heißt es. Laut Verbraucherzentrale NRW müssen Ärzte zu der Einschätzung kommen, dass Betroffene in den kommenden zwei Monaten ohne OP auskommen können. Wenn nicht, sollte operiert werden.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ein Veranstalter ein Event absagt?
Grundsätzlich ja. Im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – egal, ob er den Ausfall zu verantworten hat oder nicht, erklären die Verbraucherschützer. Details sollten mit dem Veranstalter oder Vorverkaufsstellen geregelt werden. Die Verbraucherzentrale motiviert die Bürger aber, in solchen Fällen großzügig zu sein. Vielleicht ist ein Kunde ja mit einer Verschiebung einverstanden. Gerade kleine Veranstalter und Kulturschaffende geraten schnell in Not, wenn jeder sofort sein Geld zurück will.
Muss ich das Fitness-Studio weiter zahlen?
Nein. Wenn diese Geschäfte schließen, erfüllen sie den Vertrag mit den Kunden nicht mehr. Heißt: Beide Vertragspartner – Geschäft und Kunde – sind von der Leistungspflicht befreit. Empfehlung der VZ: eine „einvernehmliche Lösung“ mit dem Anbieter suchen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in Krisenzeiten mehr denn je angebracht.
Kann ich weiter Waren reklamieren und zurückschicken?
Ja, sagen Verbraucherschützer. Das Recht auf mangelfreie Ware erlischt nicht in der Krise und wenn ein Geschäft vorübergehend geschlossen ist. Tipp: Dem Unternehmen schriftlich eine Frist für Ersatz oder Reparatur setzen. Bringt das nichts, können Sie Ihr Geld zurück verlangen.
Darf ich Reisen stornieren?
Wegen der weltweiten Reisewarnung können kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos storniert werden, so die Verbraucherzentrale. Schwieriger ist dies, wenn die Reise erst in einigen Wochen oder Monaten ansteht. Nach den vielen Grenzschließungen haben auch Individualreisende mehr Chancen auf Stornierung. Wer nicht zum Urlaubsort kann, sollte nicht bezahlen müssen, so die VZ. Grundlage ist aber deutsches Recht. Wer direkt am ausländischen Urlaubsort gebucht hat, der hat schlechte Karten.
Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Laut Bundesarbeitsministerium gibt es darauf keinen Anspruch. Viele Betriebe haben aber schon entsprechende Vereinbarungen. Übrigens: Der Chef darf Sie auch nicht zu Homeoffice zwingen. Denn dann würde er über Ihren privaten Wohnraum verfügen. Tipp: Einvernehmliche Lösungen suchen.
Muss ich dem Chef sagen, dass ich Corona-infiziert bin?
Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gibt es grundsätzlich keine Pflicht, dem Arbeitgeber oder Kollegen eine Diagnose offen zu legen. Der Mitarbeiter muss nur die Arbeitsunfähigkeit anzeigen und ein Attest vorlegen. Freiwillig kann man natürlich den Kollegen schon sagen, ob eine Corona-Infektion vorliegt. Das wäre eine wichtige Warnung.
Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?
Nein, erklären die Gewerkschaften. Manche Betriebe wollten ihre Mitarbeiter in der Krise mit neuen Verträgen zu schlechteren Konditionen „überrumpeln“. Wer darauf eingeht, hat hinterher kaum Chancen, zu beweisen, dass er nicht freiwillig unterschrieben hat. Der Rat: Keinen Aufhebungs- oder Änderungsvertrag wegen der Corona-Krise unterschreiben. Erst Rücksprache mit Betriebsrat und Gewerkschaften suchen.
Kann ein Angehöriger weiter ambulant gepflegt werden?
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Mittwoch gesagt, dass ambulante Pflegedienste trotz der Risiken in der Corona-Krise weiter arbeiten. „Wir können diese Betriebe nicht schließen.“