Düsseldorf. Zahlreiche Unterkunftsplätze werden abgebaut, Einrichtungen geschlossen: Im Fall einer neuen Flüchtlingswelle könnte Überbelegung die Folge sein.

Die Angst vor einer neuen Flüchtlingskrise nimmt in NRW zu, weil die türkische Regierung bewusst Flüchtlinge an die türkisch-griechische Grenze schickt. Der Flüchtlingsrat NRW bezweifelt, dass die Kapazitäten in den Unterbringungseinrichtungen bei einer neuen Flüchtlingswelle ausreichen. Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat erinnerte daran, dass in den letzten Monaten rund 10.000 Plätze abgebaut worden seien. Bis Ende März sollen drei „Zentrale Unterbringungseinrichtungen“ (ZUE) in Rüthen, Niederkrüchen und Kall geschlossen werden. „Ich verstehe den wirtschaftlichen Gedanken, Plätze, die nicht genutzt werden, abzubauen. Aber im Falle einer neuen Flüchtlingswelle, könnte es sein, dass das Land und die Kommunen nicht ausreichend gut vorbereitet sind“, warnte Naujoks..

Aktuell gibt es laut NRW-Flüchtlingsministerium 20.000 Plätze für Asylsuchende. Die Stadt Essen verfügt aktuell über rund 1000 Plätze, die innerhalb kurzer Zeit belegt werden könnten, heißt es dort. Für Naujoks hingegen wäre es sinnvoll gewesen, die Plätze nicht weiter abzubauen. „Weltweit steigt die Zahl der Flüchtlinge, so auch in Europa. Sollte sie nun abrupt wieder ansteigen, werden die ZUE überbelegt sein.“

Keine Kriegsflüchtlinge

Der Bochumer SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel fordert einen konsequenten Schutz der EU-Außengrenzen. „Es darf keine illegalen Grenzübertritte geben, die Situation von 2015 darf sich nicht wiederholen“, sagte Yüksel, der mehrfach in der syrisch-türkischen Krisenregion war, dieser Redaktion. Die gesellschaftliche Atmosphäre in Deutschland habe sich seit der vergangenen Flüchtlingskrise verändert. Eine Wiederholung würde das Land und die EU destabilisieren, befürchtet Yüksel. Die Flüchtlinge, die nun an der türkisch-griechischen Grenze stehen, seien mehrheitlich keine unmittelbaren Kriegsflüchtlinge, sondern würden schon seit Jahren in der Türkei leben. Flüchtlingshilfe sollten nur wirklich Hilfebedürftige erhalten, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige.