Düsseldorf. Die Taten von Lügde und Bergisch-Gladbach bewegen die Landespolitik. Die Regierung will, dass Täter nicht mehr mit Bewährungsstrafen davonkommen.
Unter dem Eindruck der schweren Missbrauchs-Skandale von Lügde und Bergisch-Gladbach dringt die NRW-Landesregierung auf bundesweit härtere Strafen für Täter, die Kindern sexuelle Gewalt antun. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) leitete am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf an Justizminister Peter Biesenbach (CDU) weiter: Der Bundesrat soll sich demnach zügig mit der Null-Toleranz-Initiative aus NRW beschäftigen.
„Wir müssen uns diesen widerwärtigen Verbrechen an Kindern und Jugendlichen stellen. Es darf nicht sein, dass jemand, der sexuellen Missbrauch an einer Zehnjährigen bestellt, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt“, sagte Stamp. Das müsse unbedingt verhindert werden.
Kern der NRW-Initiative ist, dass sexueller Missbrauch stets als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen eingeordnet werden soll. Das würde eine härtere Bestrafung erlauben. Der Minister spricht sich unter anderem dafür aus, dass schwerer sexueller Missbrauch an Kindern mindestens mit drei statt – wie bisher – mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft wird. „Außerdem soll schon die bloße Verabredung über das Internet zum Missbrauch unter Strafe gestellt werden, so Stamp. Nordrhein-Westfalen ist bei seinem Vorstoß auf die Unterstützung des Bundesrates angewiesen, weil es sich um Bundesgesetzgebung handelt.
Ziel: Verurteilungen müssen grundsätzlich im erweiterten Führungszeugnis stehen
Die Landesregierung versucht darüber hinaus zusammen mit Baden-Württemberg im Bundesrat zu verhindern, dass Verurteilungen wegen Sexualdelikten schnell wieder aus dem Bundeszentralregister gelöscht und dann in bestimmten Führungszeugnissen nicht mehr genannt werden. Solche Verurteilungen müssten ohne Befristung in jedem erweiterten Führungszeugnis stehen, das für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich sei, zum Beispiel in Kitas, Kinder- und Jugendheimen, Schwimmbädern oder Sportvereinen. „Einschlägig Verurteilte sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“, betonte der Familienminister.
Die von der Regierung schon im vergangenen Jahr angekündigte Landesfachstelle zum Thema Kindesmissbrauch soll im Sommer ihre Arbeit aufnehmen. Hier wird das Wissen von Experten und Betroffenen zusammengeführt und möglichst allen Akteuren in der Jugend- und Familienhilfe zur Verfügung gestellt. Die Kenntnisse über das Vorgehen dieser Täter und ihre Strukturen seien noch nicht flächendeckend vorhanden, sagte Stamp. Die Landesfachstelle soll auch Materialien erstellen und verbreiten, die Kinder, Jugendliche und ihre Eltern für diese Verbrechen sensibilisieren.