Düsseldorf. Das Land will die Zuwendungen für Vereine nicht mehr so streng prüfen lassen. Der Landesrechnungshof ist alarmiert und wehrt sich.
Der Landesrechnungshof (LRH) wehrt sich gegen den Versuch der Regierungsfraktionen CDU und FDP, die Kontrollmöglichkeit der Kostenwächter bei Zahlungen der Regierung an Vereine und Verbände auszuhebeln. Der Rechnungshof spricht in einer Stellungnahme, die dieser Redaktion vorliegt, von einer „deutlichen Schwächung“ der unabhängigen Kontrolle über Zuwendungen des Finanzministeriums zum Beipiel an Vereine und Künstler. CDU und FDP begründen ihren Vorstoß mit Bürokratieabbau. In einem Änderungsantrag zum Haushaltsplan schlagen sie vor, das Finanzministerium zu ermächtigen, Vereinfachungen bei Zuwendungen „außerhalb des komplexen Beteiligungsverfahrens mit dem LRH umzusetzen“.
Die obersten Kostenwächter in NRW wittern also einen Angriff von Schwarz-Gelb auf ihre Kontrollhoheit: Wenn es nach dem Willen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP geht, dann darf NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) freier über Zuwendungen an Organisationen entscheiden, die nicht Teil der Landesverwaltung sind, zum Beispiel an Vereine und Kulturschaffende. Der Landesrechnungshof schaut bisher sehr kritisch hin, wohin dieses Geld fließt und wie es verwendet wird.
Attacke auf die Rechte der Kostenwächter?
Das „Einvernehmen des Landesrechnungshofes“ soll nicht mehr gelten, wenn der Finanzminister Vereinfachungen bei den Zuwendungen erlässt, heißt es in einem Änderungsantrag der Fraktionen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020. So soll zum Beispiel künftig auf die Vorlage von Originalbelegen verzichtet werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen angenommen. Die SPD ist dagegen, die AfD enthielt sich.
Der Rechnungshof hat „grundsätzliche Bedenken“, wenn hier künftig „gänzlich auf die fachliche Expertise des LRH verzichtet“ und die bisherigen Vorschriften „ausgehöhlt“ würden, schreiben LRH-Chefin Brigitte Mandt und ihre Vorstandskollegen in einem Brief an die Landtagsfraktionen. Es gehe nämlich um die zweckentsprechende Verwendung von Steuermitteln. Vereinfachungen bei den Zuwendungen könnten zum „Einfallstor“ für Defizite bei der Überprüfung von Zuwendungen werden. Aus Sicht der Kostenwächter werde hier der Versuch unternommen, die gesetzlichen Rechte des Landesrechnungshofes zu beschneiden.