Düsseldorf. Innenminister Reul hat zum schärferen Polizeigesetz Bilanz gezogen: Dank der Möglichkeiten seien terroristische Gefährder besser unter Kontrolle.

Das verschärfte neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen ist bereits mehrfach gegen terroristische Gefährder eingesetzt worden. Das berichtete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwochabend vor Journalisten in Düsseldorf.

Seit Verabschiedung der Novelle vor einem Jahr bis Ende Oktober dieses Jahres haben Richter demnach in 62 Fällen eine Überwachung der Telekommunikation angeordnet. Diese Maßnahmen hätten sich überwiegend gegen terroristische Gefährder gerichtet - unter anderem im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht 2018/19, bilanzierte Reul. Das neue Gesetz erlaubt es der Polizei auch, mit richterlicher Anordnung auf verschlüsselte WhatsApp- oder andere Messengerdienste zuzugreifen.

Zweimal wurde ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen

29 Personen seien in Polizeigewahrsam genommen worden. Der Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat ist durch die Novelle von damals maximal 48 Stunden auf maximal zwei Wochen ausgeweitet werden.

In sieben Fällen sei diese Maßnahme ergriffen worden, um Verbrechen zu verhindern - dreimal wiederum vor terroristischem Hintergrund. Dies sei auch beim bisher längsten, 13-tägigen Unterbindungsgewahrsam so gewesen, sagte der Minister. In 15 weiteren Fällen sei häusliche Gewalt der Grund gewesen, vier Mal Identitätsverweigerung.

Zweimal sei ein Aufenthaltsverbot nach neuem Recht ausgesprochen worden, um eine terroristische Straftat auszuschließen. In acht weiteren Fällen seien Aufenthalts- oder Kontaktverbote verhängt worden, um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen abzuwehren. Drei Personen mussten sogar eine elektronische Fußfessel tragen: einer wegen Nachstellung, zwei sollten vorsorglich daran gehindert werden, eine terroristische Straftat zu begehen.

Videoüberwachung öffentlicher Plätze wurde noch nicht eingesetzt

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44 Mal ordnete die Polizei die neue strategische Fahndung an - unter anderem für den Zugriff der Autobahnpolizei Dortmund auf eine Bande, die Lkw-Planen aufgeschlitzt hatte, sowie bei einer Fahndung gegen das Rockermilieu in Köln. Die Gesetzesnovelle erlaubt verdachtsunabhängige Kontrollen, wenn ein konkreter Anlass vorliegt - etwa eine Einbruchserie in einer bestimmten Region.

Die erweiterten Möglichkeiten der Videoüberwachung öffentlicher Plätze seien noch nicht eingesetzt worden, sagte Reul. Für das kommende Jahr sei sie allerdings an drei Stellen vorgesehen: in der Dortmunder Nordstadt, im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld sowie in der Bonner Innenstadt.

Die Beobachtung von Plätzen per Video ist zulässig, aber ein Polizist muss auf der anderen Seite der Kamera sitzen und im Gefahrenfall sofort eine Streife zum betreffenden Ort schicken können. Eine Video-Beobachtung am Kölner Ebertplatz sei noch vor der Gesetzesnovelle eingerichtet worden, erklärte der Minister.

Neues Polizeigesetz wurde Ende 2018 verabschiedet

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„Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die zusätzlichen Instrumente äußerst umsichtig einsetzt“, bewertete Reul den ersten Praxistest des lange Zeit hoch umstrittenen Gesetzes. „Der Orwell'sche Überwachungsstaat, den manche ja schon am Horizont ausmachten, ist Nordrhein-Westfalen heute nicht.“

Der Landtag hatte das neue Polizeigesetz am 12. Dezember 2018 letztlich mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen SPD verabschiedet. „Das Land ist sicherer geworden durch dieses Gesetz“, betonte Reul.