Düsseldorf. Nach drei Jahren Residenzpflicht ziehen wieder viele Syrer zu Verwandten ins Ruhrgebiet. Wie das Land den Kommunen helfen will.
Der wieder verstärkte Zuzug von Flüchtlingen ins Ruhrgebiet nach dem Auslaufen der Wohnsitzauflage hat die Landesregierung auf den Plan gerufen. „Wir wissen um die besonderen Herausforderungen der Städte gerade im Ruhrgebiet“, sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) unserer Redaktion. Die doppelte Herausforderung mancher Städte mit einer großen Zahl von Migranten aus Südosteuropa und der Integration von Geflüchteten sei groß. „Für mich ist klar: Wir werden die Städte dabei nicht im Stich lassen“, kündigte Stamp an. An diesem Montag soll es zu einem Spitzengespräch des Integrationsministers mit dem NRW-Städtetag kommen.
Viele Ruhrgebietsstädte verzeichnen seit Monaten einen verstärkten Zuzug von anerkannten Flüchtlingen vor allem aus Syrien. Für sie galt in den vergangenen drei Jahren eine Wohnsitzauflage, die das Integrationsgesetz des Bundes erstmals zum 1. Januar 2016 eingeführt hatte. Die Auflage verpflichtete Flüchtlinge, dort zu leben, wo ihr Asylverfahren durchgeführt wurde. Nach Ablauf der drei Jahre können sie ihren Lebensmittelpunkt frei wählen und ziehen häufig ins Ruhrgebiet, wo Verwandte oder Bekannte bereits leben und ein insgesamt integrationsfreundlicheres Klima herrscht als etwa in Ostdeutschland.
Länger als drei Jahre kann man rechtlich keinen Wohnort vorschreiben
Herne und Gladbeck meldeten zuletzt einen sprunghaften Anstieg von syrischen Flüchtlingen. Das NRW-Integrationsministerium machte auf Anfrage deutlich, dass die Wohnsitzauflage zwar für neue Asylbewerber weiter gelte, eine länger als drei Jahre andauernde Beschränkung des Wohnsitzes für anerkannte Schutzberechtige europarechtlich jedoch kaum durchsetzbar wäre.
Für die Revierkommunen kommen die neuen Belastungen zur Unzeit. Vor allem Großstädte wie Dortmund, Essen oder Duisburg fühlen sich ohnehin vom Land im Stich gelassen. Ausreisepflichtige, aber weiter geduldete Asylsuchende werden nur drei Monate lang vom Land finanziert. Die Städte bleiben danach auf den Kosten sitzen, obwohl viele Geduldete jahrelang nicht abgeschoben werden können.
NRW ist das einzige deutsche Flächenland mit dieser Dreimonatsfrist. In NRW leben rund 58.000 Asylbewerber mit Duldungsstatus.
Zudem erstattet das Land den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz pro Jahr und Flüchtling nur eine Pauschale von rund 10.400 Euro. Nach einem Gutachten, das die Landeregierung selbst in Auftrag gegeben hatte, müssten den Großstädten mindestens 13.500 Euro gezahlt werden.