Düsseldorf. Warum die Landesregierung nicht sämtliche interne Unterlagen zur Vorbereitung der Räumung des Hambacher Forsts veröffentlichen muss.
Die Landesregierung muss ihre Akten zur umstrittenen Räumung des Hambacher Forsts nicht vollständig veröffentlichen. Die SPD scheiterte am Mittwoch mit einem entsprechenden Eilantrag im Landtag an den Gegenstimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) verwies darauf, dass er Abgeordneten und Presse bereits umfassende Einblicke in die Regierungsvorbereitungen zu einem der größten Polizeieinsätze der Landesgeschichte vor einem Jahr in dem Waldstück nahe des rheinischen Braunkohlereviers gewährt habe. Dies gehe über das Auskunftsrecht des Parlaments hinaus: „Ich weiß nicht, was noch fehlt.“ Dass Teile der Akten zuvor geschwärzt wurden, begründete Reul mit dem Persönlichkeitsschutz von beteiligten Mitarbeitern und Einsatzkräften: „Das bleibt geschwärzt, da können Sie sich auf den Kopf stellen.“
Grüne kritisieren „Scheintransparenz“ der Landesregierung
Grünen-Innenexpertin Verena Schäffer warf der Landesregierung dagegen „Scheintransparenz“ vor. Die Opposition kritisiert, dass die Öffentlichkeit vor einem Jahr über die Räumung des Hambacher Forsts getäuscht worden sein. Die Landesregierung hatte diese mit Brandschutzmängeln an den Baumhäusern von Waldbesetzern begründet und darauf gepocht, dies habe nichts mit der vom Energiekonzern RWE beabsichtigten Rodung des Areals zu tun.
Aus den jüngst veröffentlichten Akten geht indes hervor, dass die Räumung eng mit RWE abgestimmt war und in unmittelbarem Zusammenhang mit der bevorstehenden Rodung stand. Im Oktober 2018 stoppte das Oberverwaltungsgericht die Abholzung überraschend, um Naturschutzfragen abermals prüfen zu lassen. Nach dem zwischenzeitlichen politischen Kompromiss über den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland wird der Erhalt des Hambacher Forsts nun parteiübergreifend als „wünschenswert“ eingestuft.