Düsseldorf. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat eine Null-Promille-Grenze für Fahrer von E-Scootern gefordert. NRW-Verkehrsminister Wüst lehnt das ab.
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) lehnt eine strikte Null-Promille-Grenze für E-Scooter ab. „Man muss nicht gleich mit Verboten kommen. Die Anbieter sind in der Pflicht, die Nutzer von E-Scootern vor Vertragsabschluss zu verpflichten, die bestehenden Regeln im Straßenverkehr einzuhalten“, sagte Wüst der „Bild“-Zeitung (Freitag).
Es müsse klar vermittelt werden, dass E-Tretroller nicht auf Gehwegen und nicht zu zweit gefahren werden dürfen und dieselbe Promillegrenze wie beim Auto gilt. Zudem sollte ein Helm empfohlen werden.
Null-Promille-Grenze für E-Scooter? Karl Lauterbach ist dafür
Ginge es nach SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dürften die Fahrzeuge nur absolut nüchtern gefahren werden. Im Interview mit dieser Redaktion hatte Lauterbach eine Null-Promille-Grenze für Fahrer von E-Scootern vorgeschlagen. Derzeit gelten die üblichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
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Lauterbach begründete seinen Vorstoß mit steigenden Unfallzahlen bei E-Tretroller-Fahrten und forderte Verleiher und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) auf, aktiv zu werden.
Verkehrsminister Andreas Scheuer sieht keinen Handlungsbedarf
Das Bundesverkehrsministerium sieht hingegen keinen Handlungsbedarf, die Promille-Grenze für Nutzer von E-Scootern zu verschärfen. Das machte eine Sprecherin von Minister Andreas Scheuer am Mittwoch in Berlin deutlich und verwies auf den geltenden Regelungskatalog. Auch der ADAC lehnte den Vorstoß Lauterbachs ab. Stattdessen sollten die Nutzer besser aufgeklärt werden.
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Unterdessen wollen viele Städte das Problem der oft kreuz und quer auf Gehwegen abgestellten E-Tretroller in den Griff bekommen. In Städten wie beispielsweise Köln und Düsseldorf gibt es bereits Zonen, in denen Roller nicht abgestellt werden dürfen.
Elektro-Tretroller sind seit Juni in Deutschland zugelassen. Mehrere Anbieter stellen die kleinen Fahrzeuge in etlichen Städten gegen Geld zur Verfügung. Die Roller dürfen bis zu 20 Stundenkilometer fahren. Genutzt werden müssen sie auf Radwegen. Gibt es keine, müssen sie auf die Straße. (dpa/red)