Düsseldorf. Ein interner Vermerk legt nahe, dass das Schulministerium das Vergaberecht umgangen hat. Sollte eine parteinahe Unternehmerin zum Zuge kommen?

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) ist wegen der Vergabe des Projekts „Mobile Digitalwerkstatt“ an eine parteinahe Unternehmerin weiter in Bedrängnis geraten. Der Auftrag des Landes für einen Labor-Truck, der seit Januar Grundschulen in allen 53 Schulamtsbezirken anrollt, war ohne Ausschreibung an die Haba Digital GmbH vergeben worden. Geschäftsführerin der Firma ist Verena Pausder, die dem Wirtschaftsforum der FDP angehört. Laut Bundestagsdrucksache 18/13502 hat Pausder der FDP am 10. August 2017 eine Spende über 50.100 Euro überwiesen, die ordnungsgemäß angezeigt wurde.

Wie aus einem internen Vermerk des Schulministeriums hervorgeht, ist Gebauers Staatssekretär Mathias Richter (FDP) am 10. Oktober 2018 darüber informiert worden, dass der Schwellenwert von 750.000 Euro für eine EU-weite Ausschreibungspflicht bei der „Mobilen Digitalwerkstatt“ vergaberechtlich als „erreicht bzw. überschritten“ betrachtet werden müsse. Die Kosten im ersten Vertragsjahr mit Haba Digital blieben mit 600.000 Euro zwar zunächst unter diesem Schwellenwert, doch sei die Möglichkeit des Ministeriums zur späteren Leistungserweiterung zu beachten. Der 15-seitige Vermerk, der offenbar unter Beteiligung einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in fünf Entwurfsfassungen erstellt wurde, liegt unserer Redaktion vor.

Gebauer hatte dagegen vor dem Schulausschuss des Landtags am 13. März behauptet, das Auftragsvolumen von zunächst 600.000 Euro habe keine Ausschreibungspflicht ausgelöst: „Lediglich bei einer Verlängerung des Leistungsabrufs über ein Jahr hinaus käme es zu einer Überschreitung des vergaberechtlichen Schwellenwertes. In diesem Fall wäre bei einem bestehenden Wettbewerbsmarkt eine Ausschreibung erforderlich.“

Wie ernsthaft wurde der Markt nach Wettbewerbern wirklich erkundet?

Zudem wurde die Direktvergabe des Projekts an die parteinahe Unternehmerin von Gebauer damals im Parlament damit begründet, dass Haba Digital bei einer Markterkundung als „der einzige in Frage kommende Anbieter“ für die gewünschte flexible Komplettlösung gefunden worden sei. Laut EU-Richtlinie für öffentliche Auftragsvergaben hätte das Schulministerium aber nachweisen müssen, dass europaweit kein einziger anderer Anbieter die Leistung erbringen kann. Im internen Vermerk ist jedoch bloß die Rede davon, dass dem Ministerium „kein anderes Unternehmen am Markt bekannt“ sei. Zudem wurde offenbar von Deutschland gleich auf ganz Europa geschlossen: „Da schon bundesweit kein weiterer Wettbewerber erkennbar ist, spricht wenig bis gar nichts dafür, dass es europaweit ein auf die Anforderungen passendes Angebot gibt.“

Eine Anfrage zu den Widersprüchen ließ das Schulministerium zunächst unbeantwortet. Wie aus weiteren internen Unterlagen des Ministeriums hervorgeht, versuchte bereits Anfang Januar die Geschäftsführerin des konkurrierenden Münchner Digitalbus-Anbieters „Digital2School“, Christiane Winter, einen Gesprächstermin bei Schulministerium Gebauer zu bekommen. Winter hatte NRW im Kurznachrichtendienst Twitter sogar eine „Digitalbus-Kopie“ vorgeworfen. Die ausschreibungslose Vergabe des Digitalprojekts war erst am 25. Februar durch den „Kölner Stadtanzeiger“ enthüllt worden.