Duisburg/Düsseldorf. Das Gebäude des NRW-Umweltamts in Duisburg verstößt gegen Etat- und Vergaberecht. Die Kritik des Rechnungshofs wird erneut Thema im Landtag.
Kann es sein, dass die Steuerzahler in NRW zig Millionen Euro Mehrkosten für den Umzug einer Umweltbehörde berappen müssen, nur damit das Amt besser erreichbar ist? Genau das ist aus Sicht des Rechnungshofs bei der neuen Zweigstelle des Landesumweltamt in Duisburg geschehen.
Obwohl mit der Einweihung des supermodernen Öko-Baus am Hauptbahnhof in Duisburg im Frühjahr längst Fakten geschaffen worden sind, beschäftigt sich der Landtagsausschuss für Haushaltskontrolle am kommenden Dienstag erneut mit dem Thema.
Landes-Baubetrieb BLB in der Kritik
Mit der Entscheidung für den Neubau in Duisburg seien im Haushalt 2015 fast 39 Millionen Euro mehr Mietkosten angefallen als in der zuvor genutzten Düsseldorfer Immobilie, moniert der Landesrechnungshof in einem Bericht. „Das Ministerium für Umwelt konnte dabei weder nachweisen, dass ein Neubau für das Landesamt überhaupt notwendig, noch dass er die wirtschaftlichste Lösungsmöglichkeit war.“ Entsprechende Berechnungen fehlten. Dies sei ein Verstoß gegen das Sparsamkeitsgebot der Landeshaushaltsordnung.
Zudem sei die Direktvergabe des millionenschweren Bauauftrags an die Eigentümerin des Duisburger Grundstücks rechtswidrig gewesen. „Es verbleiben erhebliche Zweifel an einem ergebnisoffenen Entscheidungsprozess, da das Umweltministerium die Feststellung, dass bei der Standortentscheidung allein das Kriterium der guten Erreichbarkeit eine Rolle gespielt hat, nicht entkräften konnte“, bilanziert der LRH. „Dieser Verstoß kann auch nicht mit zeitlichem Handlungsdruck und anfallenden Planungskosten für Alternativen geheilt werden.“
Während das Finanzministerium die rechtlichen Schlüsse teile, sei mit dem Umweltministerium und dem landeseigenen Baubetrieb BLB „keine Annäherung“ zu erzielen, kritisierte der Landesrechnungshof. (dpa)