Düsseldorf.. Der Vorfall sorgte für Aufsehen: Luxusautos blockierten die A3 für Hochzeitsfotos. Das NRW-Innenministerium schildert jetzt, was genau geschah.


Der Fall war in ganz NRW Tagesgespräch: Ende März blockierten Autofahrer mit teuren Sportwagen die Autobahn 3 bei Düsseldorf, um auf der Fahrbahn Hochzeitsfotos zu schießen. Was genau geschah, steht in einem Bericht von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) an die Mitglieder des Innenausschusses des Landtags.

Hier die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Bericht:

Am Freitagnachmittag 22. März, sah eine Zivilstreife der Autobahnpolizei Düsseldorf auf der A3 kurz hinter dem Kreuz Breitscheid einen Mercedes E 350, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem ersten Fahrstreifen fuhr. Daneben fuhr ein Audi R8 Coupe. Das Warnblinklicht beider Fahrzeuge bezogen die Polizisten zunächst auf den stockenden Verkehr.

Polizei dachte erst an einen Stau





„Plötzlich bremsten der Mercedes und der Audi bis zum Stillstand ab, so dass die dahinter fahrenden Fahrzeuge ebenfalls bremsen und anhalten mussten“, steht in dem Bericht.

Die Einsatzkräfte sahen dann, wie ein Ford Mustang nach rechts auf den Seitenstreifen wechselte. Die Polizisten meinten zunächst, der Ford-Fahrer hätte einen Unfall vermeiden wollen. Sie schalteten das Blaulicht ein und wechselten auch auf den Seitenstreifen, um die Situation aufzuklären.

Während die Zivilstreife auf dem Seitenstreifen fuhr, wechselte der Ford-Fahrer vom Seitenstreifen zurück auf die Fahrbahn. Kurz darauf konnten sich die Beamten ein Bild von der Situation machen. Der Ford Mustang ließ vor den stehenden Fahrzeugen auf der durch die „Sperre“ geschaffenen freien Fahrbahn der Autobahn die Reifen durchdrehen.

„Donuts“ auf der Fahrbahn





Die Räder waren dabei eingeschlagen, so dass die Einsatzkräfte davon ausgingen, der Fahrer wolle „Donuts“ drehen, so der Bericht. „Donuts“ sind eng kreisende Bewegungen auf der Fahrbahn, die durch den Gummiabrieb der Reifen Kreise auf der Fahrbahn hinterlassen.

In dem Ford Mustang mit geöffnetem Cabrio-Verdeck stand eine Person und nahm Fotos beziehungsweise Videos auf. Der Verkehr hinter dem Ford Mustang war durch einen Porsche 911, den erwähnten Audi R8 und den Mercedes zum Stillstand gebracht worden.

Laut dem Bericht waren Personen aus allen diesen Fahrzeugen ausgestiegen und machten Fotos. Auf dem Audi R8 war auffälliger Blumenschmuck angebracht. Es handelte sich wohl um eine Hochzeitsgesellschaft, vermutete die Polizei. Die Beamten riefen Verstärkung und forderten die Beteiligten auf, die Autobahn zu räumen und sich auf den Seitenstreifen zu bewegen.

Porsche-Fahrer entkamen unerkannt





Die Ermittlungen richten sich – Stand 16. April – gegen sieben Beschuldigte, die in drei Autos vor Ort angetroffen wurden: drei Autofahrer und vier weitere Insassen. Darüber wird gegen mindestens drei weitere, aber derzeit unbekannte Beschuldigte, die sich vor Ort mit Fahrzeugen der Luxussportwagenklasse entfernen konnten, ermittelt. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wurde bislang nicht bekannt.

Bei den Beteiligten (Fahrer und Insassen des Mercedes, des Audis und des Fords) handelt es sich um einen Deutsch-Marokkaner, einen Marokkaner, einen Deutsch-Polen, einen Deutsch-Kosovaren, einen Tunesier und einen Türken. Bei zwei darüber hinaus beteiligten Autos des Typs Porsche 911 und Porsche Panamera sind bisher nur die Kennzeichen bekannt. Nach jetzigem Ermittlungsstand war keiner dieser Fahrzeughalter am Geschehen beteiligt.

Liste der Vorwürfe ist lang





Gegen alle bisher bekannten Personen (männlich, zwischen 25 und 32 Jahre alt) und auch die noch zu ermittelnden Fahrenden/Mitfahrenden der beiden Porsche wird wegen Nötigung, Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Daneben werden ihnen diverse Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, unter anderem wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wegen Langsamfahrens ohne triftigen Grund, verbotswidrigem Rechtsüberholen, Betretens der Autobahn als Fußgänger, nicht angelegter Gurte und Verstößen gegen das Bundesfernstraßengesetz.