Düsseldorf. Soll die Grundsteuer künftig noch auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen? Die Frage spaltet jetzt zwei langjährige SPD-Kabinettskollegen.

Der frühere nordrhein-westfälische Bauminister Michael Groschek (SPD) hat Überlegungen seiner Partei kritisiert, die Grundsteuer künftig nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen zu dürfen. „Wer die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen will, bremst nicht die Mieten, sondern die Investitionen in Wohnungsbau“, erklärte Groschek, der seit Ende 2018 Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungsbau, Städtebau und Raumordnung ist, am Sonntag in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Direktor des Verbandes der Wohnungswirtschaft Rheinland&Westfalen, Alexander Rychter. Das Papier liegt unserer Redaktion vor.

"Grundsteuer eignet sich nicht als verkleidete Vermögenssteuer"


Die Grundsteuer eigne sich „nicht als verkleidete Vermögenssteuer“, hieß es in dem Text weiter. SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty hatte sich gegenüber der Deutschen Presseangentur (dpa) dafür ausgesprochen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf den Prüfstand zu stellen. „Wir müssen aufpassen, dass sich bei den Grundsteuer-Modellen nicht die Mietnebenkosten erhöhen", sagte der NRW-Oppositionsführer. Man müsse Lösungen finden „bis hin zu Überlegungen, ob die Grundsteuer überhaupt noch auf die Mieter umgelegt werden darf". Groschek widersprach seinem früheren Kabinettskollegen Kutschaty entschieden: „Wohnungswirtschaft und -verbände erwarten Verlässlichkeit statt Populismus.“
Bund und Länder beraten zurzeit auf Druck des Bundesverfassungsgerichtes ein neues Modell für die Grundsteuer, die zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen gehört. Die jahrzehntealten Einheitswerte, auf denen die Grundsteuer für Hauseigentümer beruht, müssen neu berechnet werden.