Düsseldorf/Werl. Die JVA Werl untersucht die Umstände der Flucht von Daniel V.. Gerüchte über eine ,Todesliste’ des Mannes bestätigt die Anstalt nicht.
Fünf Tage nach der Flucht des gefährlichen Straftäters Daniel V. während eines begleiteten Ausgangs nennt das NRW-Justizministerium neue Details über den Fall. Der 31-Jährige Sicherungsverwahrte aus Werl war seinen Bewachern bei einem Besuch seines Elternhauses in Bad Salzuflen entwischt, und ist seitdem europaweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Gegen die beiden Bediensteten, denen V. entwischt war, wurde jetzt ein dienstaufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet, wie der stellvertretende Leiter der JVA Werl, Jörg-Uwe Schäfer, dieser Redaktion mitteilte. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Dienstpflicht verletzt wurde, ist angesichts der Flucht des Sicherungsverwahrten groß.
Einen Moment nicht richtig aufgepasst?
„Wir haben aber noch kein abschließendes Bild von den Ereignissen“, sagte Schäfer. Die Bewacher müssen die Person, die sie begleiten, ständig und unmittelbar im Auge haben. Dies scheint in diesem Fall nicht so gewesen zu sein.
Es kursieren verschiedene Versionen darüber, wie genau dem 31-Jährigen die Flucht gelang. Er soll aus seinem Elternhaus durch ein Fenster entkommen sein. Angeblich hatte er zuvor eine Tür von innen abgeschlossen, so dass die Bewacher nicht mehr hinterher kamen. Die Details haben die beiden Bewacher aus ihrer Sicht schriftlich festgehalten und der Anstaltsleitung gegeben.
Keine Hinweise auf „Todesliste“
Gerüchte, der Flüchtige habe im Gefängnis eine Art „Todesliste“ geschrieben und wolle nun möglicherweise Menschen töten, wiesen sowohl das NRW-Justizministerium als auch die Anstaltsleitung zurück. Der Justizvollzugsanstalt Werl sei jedenfalls keine „Todesliste“ bekannt. Wäre es so, dann hätte V. bestimmt keinen ungefesselten Ausgang bekommen, versicherte ein Sprecher des Ministeriums.
Flucht beim vierten Ausgang
Das Gesetz sieht bei Sicherungsverwahrten offenbar vier begleitete Ausgänge im Jahr vor, so das Ministerium. V. soll bereits dreimal gefesselt Ausgang gehabt haben. Beim vierten Mal war er nicht gefesselt - und flüchtete.
Justizminister Peter Biesenbach wird am Mittwoch den Rechtsausschuss des Landtags über die Umstände der Flucht informieren.