Essen. . In NRW profitieren immer mehr Kinder und Jugendliche vom Unterhaltsvorschuss. Auf einem steigenden Teil des Geldes blieb der Staat 2018 sitzen.

Den Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen gelingt es zunehmend schlechter, Unterhalt bei säumigen Vätern einzutreiben. 2018 sind lediglich zwölf Prozent des vom Staat vorgestreckten Unterhalts für Kinder Alleinerziehender bei den eigentlich Unterhaltspflichtigen eingefordert worden. Im Jahr davor waren es noch 20 Prozent. Das teilte das NRW-Familienministerium auf Anfrage der Redaktion mit. Damit bleibt der Staat auf einer Summe in niedriger dreistelliger Millionenhöhe sitzen.

Das NRW-Familienministerium führt den Rückgang darauf zurück, dass die Anzahl der Vorschuss-Berechtigten seit 2017stark angestiegen ist. Die Bundesregierung hatte Mitte 2017 bisher gültige Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre angehoben sowie die Bezugsdauer ausgeweitet. In NRW ist die Zahl der Berechtigten dadurch bis 30. September 2018 auf 179.237 Kinder und Jugendliche angestiegen – 80.000 mehr als vor der Reform. Dadurch seien die Ausgaben gestiegen, bundesweit von 1,1 auf 2,1 Milliarden Euro.

Diese höheren Ausgaben würden erst mit einer zeitlichen Verzögerung wieder zu erhöhten Einnahmen führen, so das NRW-Ministerium. Erschwerend kommt hinzu, dass bisher jedes Jugendamt für sich den Unterhaltsvorschuss eintreiben musste. Seit Mitte 2017 waren die Ämter aber vor allem damit beschäftigt, eine Flut neuer Anträgen auf die monatliche Unterstützung abzuarbeiten. NRW will die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses deshalb noch im Juli 2019 beim Landesamt für Finanzen zentralisieren.

Zentrale Behörde soll Gelder in NRW künftig eintreiben

Rund 41.000 Jugendliche über 13 Jahren in NRW profitieren erstmals durch die Gesetzesänderung vom Unterhaltsvorschuss. Nicht in allen Familien kommt die Hilfe tatsächlich an: Familien im Hartz-IV-Bezug wird die monatliche soziale Leistung angerechnet. Linke und Familienverbände haben diese Praxis wiederholt kritisiert.

Laut NRW-Arbeitsministerium haben zum Stichtag 30. September 83.083 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Hartz IV bezogen und hatten gleichzeitig ein anrechenbares Einkommen in Höhe des Unterhaltsvorschusses.