Düsseldorf. . Der Landtag streitet über Freitagsdemos. Eine neue Statistik zeigt: In NRW werden Unterrichtsversäumnisse tausendfach geahndet.

Im Streit um die Klima-Demonstrationen „Fridays for Future“ können Schulschwänzer auf keine Nachsicht von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hoffen. „Ich drohe Schülern nicht, ich zeige lediglich auf, welche Möglichkeiten der Sanktionen es gibt“, sagte Gebauer am Mittwoch im Landtag. Die Schulpflicht stehe nicht im Ermessen der Beteiligten.

Die Landesregierung hatte zuletzt die Schulleitungen schriftlich angehalten, bei den demonstrierenden Schülern kein Auge zuzudrücken und einen Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen beigefügt. Wohlwollen für das inhaltliche Anliegen könne kein Maßstab für das Handeln von Schule und Schulaufsicht sein, stellte Gebauer klar. SPD-Bildungsexpertin Eva-Maria Voigt-Küppers warb dagegen um Verständnis für politisches Engagement: „Jetzt machen die Jugendlichen das, was wir von ihnen verlangt haben, und dann ist es auch wieder nicht richtig.“

Rund 8000 Bußgeldverfahren für Schulversäumnis

Dass in NRW Schulschwänzen disziplinarisch verfolgt wird, zeigen neue Zahlen der Bezirksregierungen, die unserer Redaktion vorliegen. Demnach wurden 2018 landesweit rund 8000 Bußgeldverfahren für Schulversäumnisse verhängt. Spitzenreiter war der Regierungsbezirk Arnsberg. Dort wurde 2806 Bußgeldverfahren eingeleitet, davon 1545 gegen Jugendliche und 1261 gegen Eltern.

Auch im Regierungsbezirk Düsseldorf (2300), Köln (1402) und Münster (800) sind zahlreiche Bußgeldverfahren aktenkundig. Für den Regierungsbezirk Detmold liegen die aktuellsten Zahlen für das Jahr 2017 vor: 743 mal kam es dort zu einer Bußgeldanordnung wegen Schulpflichtverletzung. Eingerechnet in alle Statistiken sind auch Fälle, in denen Eltern ihre Kinder eigenmächtig vom Unterricht befreien, um frühzeitig in den Urlaub aufzubrechen.

100-mal wurden Schüler in Essen zwangszugeführt

Im Umgang mit Schulschwänzern stehen in NRW verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Neben Gesprächen mit Schülern und Eltern oder der Androhung eines Schulverweises sind sogar Zwangszuführungen möglich. Diese drastische Maßnahme wurde etwa in Essen im Schuljahr 2017/2018 durch das Ordnungsamt 100-mal angewendet. Wenn alle Maßnahmen nicht greifen, kann ein Bußgeld bis zu 1000 Euro verhängt werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rät zur sorgsamen Einzelfallbetrachtung. Bei Unterrichtsversäumnissen aus psychischen Gründen bewirke das Drohen nichts, sagte GEW-Vize Maike Finnern: „Durch die vermehrten Fälle von Mobbing kommt es auch zunehmend zu Schulabstinenz.“