Düsseldorf . CDU und FDP wollen Bürgermeister in NRW ab 2020 nur noch in einem Wahlgang küren lassen. Das könnte verfassungswidrig sein.
Eineinhalb Jahre vor der nächsten Kommunalwahl in NRW zeichnet sich eine juristische Hängepartie ab. Die SPD-Opposition im Landtag hat am Freitag Verfassungsklage gegen die von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahlen angekündigt. „Ich glaube, der CDU geht es nur um einen Punkt: Sie will die Mehrheit in den Rathäusern sichern“, sagte SPD-Fraktionsvize Christian Dahm.
Die Sozialdemokraten stützen sich auf ein Gutachten von Professor Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, der den Regierungsfraktionen vorwirft, keinen sachlichen Grund für die beabsichtigte Abschaffung der Stichwahl vorbringen zu können. Dabei habe das NRW-Verfassungsgericht 2009 klargestellt, dass künftige Eingriffe ins Wahlrecht nachweisbar mit der Stärkung der demokratischen Legitimation begründet werden müssten.
Ein Hin und Her seit über 20 Jahren
Das Hin und Her mit den Bürgermeister-Stichwahlen vollzieht sich in NRW bereits seit über 20 Jahren. 1994 wurden sie von einer SPD-Alleinregierung eingeführt, 2007 von Schwarz-Gelb wieder abgeschafft, 2011 von der rot-grünen Minderheitsregierung mit Hilfe der FDP wieder eingeführt. Nun wollen CDU und FDP das Stechen erneut streichen und begründen dies mit geringer Wahlbeteiligung, hohen Kosten und der am Ende dürftigen Legitimation der Bürgermeister.
Castrop-Rauxels Bürgermeister Raijko Kravanja (SPD) hält die Argumente für vorgeschoben. Bei den vergangenen Bürgermeister-Wahlen habe bei landesweit 62 Stechen der spätere Sieger in 45 Fällen im zweiten Wahlgang sogar deutlich mehr Stimmen erhalten. Dies sei wichtig für die Akzeptanz in einer Stadt: „Ich will nicht als Minderheiten-Bürgermeister bezeichnet werden.“
Treibt die CDU ein taktisches Motiv?
Professor Bätge fürchtet bei einer Abschaffung der Stichwahl auch die systematische Benachteiligung kleinerer Parteien. Deren Anhänger könnten bei zwei Wahlgängen besser taktieren und ihre „Zweitpräferenz“ zum Ausdruck bringen. Bei den letzten Stichwahlen in NRW gewann in einem Viertel der Fälle jener Kandidat, der im ersten Wahlgang noch hinten lag. Prominentestes Beispiel: Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD), der im Stechen der CDU überraschend die Landeshauptstadt abjagen konnte.
Es gibt die Vermutung, dass die CDU als letzte verbliebene Volkspartei angesichts der SPD-Misere gute Chancen wittert, 2020 in vielen Städten zumindest im ersten Wahlgang vorn zu liegen. In einer Stichwahl setzte man sich dagegen der Gefahr aus, dass die inzwischen bärenstarken Grünen und profilierte parteilose Kandidaten die Stadtgesellschaft für sich mobilisieren oder dem SPD-Kandidaten doch noch ins Ziel helfen könnten.