Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Köln verteidigt Justizminister Biesenbach gegen den Vorwurf, mit einem pikanten Anruf Ermittlungen beeinflusst zu haben.
Im Untersuchungsausschuss des Landtags zur „Hacker-Affäre“ um Ex-Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hat die Kölner Staatsanwaltschaft am Montag dem Verdacht widersprochen, Justizminister Peter Biesenbach (CDU) habe Einfluss auf die Ermittlungen genommen.
Biesenbach hatte am 29. März 2018 den auf Cyber-Kriminalität spezialisierten Oberstaatsanwalt H. ausgerechnet während eines Ortstermins auf dem Bauernhof der Familie Schulze Föcking persönlich angerufen. H. erläuterte gerade mit Experten des Landeskriminalamts (LKA) der ehemaligen Ministerin die beabsichtigte Einstellung des angeblichen Hacker-Verfahrens. Danach wurden doch noch wochenlang weiter ermittelt.
Im Untersuchungsausschuss nannte H.s Vorgesetzter, der stellvertretende Kölner Behördenleiter N., den Anruf des obersten Dienstherrn Biesenbach bei dem Ermittler einen nicht ungewöhnlichen Vorgang. Dies sei zwar nicht der „Schulfall“ des Informationsflusses. Aber: „Der Minister war mir als unkonventionell bekannt“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt N.. „Ich habe diesen Akt nicht als Einflussnahme gewertet.“
Sollte das Ermittlungsverfahren künstlich in die Länge gezogen werden?
Der ermittelnde Oberstaatsanwalt H. selbst sagte aus, Biesenbach habe sich lediglich über den Stand des Ermittlungsverfahrens unterrichten lassen wollen. Das sei „nicht alltäglich“ und er habe mitten im Ortstermin damit nicht gerechnet. Aber es sei nicht das erste Telefonat mit Biesenbach gewesen.
In Schulze Föckings Privathaus in Steinfurt soll am Abend des 15. März 2018 aus unerklärlichen Gründen auf dem Smart-TV die Sequenz einer Landtagsfragestunde abgespielt worden sein. Die Ministerin war damals schwer angeschlagen, weil dem Schweinemast-Betrieb ihrer Familie Tierschutz-Verstöße vorgeworfen wurden. Die 42-Jährige witterte einen digitalen Angriff und rief die Polizei.
Bereits am nächsten Tag berichtete – laut LKA ohne seriöse Grundlage - der Regierungssprecher von Versuchen, auf persönliche Daten der Ministerin zuzugreifen und verurteilte gleich „die offenkundig kriminellen Eingriffe in die Privatsphäre der Ministerin aufs Schärfste“.
Opposition vermutet, die angeschlagene Schulze Föcking sollte als Opfer dargestellt werden
Die Opposition vermutet, dass die Staatskanzlei den Fall bewusst aufbauschen wollte, um eine trudelnde Ministerin öffentlich als Opfer darzustellen. Wurden deshalb auch die Ermittlungen unnötig in die Länge gezogen? Bereits am 19. März vermuteten die Spezialisten der Cybercrime-Staatsanwaltschaft Köln, dass gar keine Straftat vorlag, sondern bloß ein Familienmitglied einen Bedienfehler im W-Lan-Netz gemacht haben musste. Die Öffentlichkeit erfuhr vom banalen Ausgang aber erst am 7. Mai. Am 15. Mai trat Schulze Föcking zurück.