Düsseldorf. . Warum dürfen Kirchen in NRW „Kirchgeld“ von Menschen kassieren, die gar keiner Kirche angehören? Die Kritik an dieser Praxis wird lauter.

Es heißt „besonderes Kirchgeld“ und wird im Rahmen der Steuererklärung von Nicht-Kirchenmitgliedern eingefordert, wenn sie deutlich mehr Geld verdienen als der Ehe- oder Lebenspartner, der einer Kirche angehört. Das besondere Kirchgeld ist also eine Art Zuschlag auf die Kirchensteuer durch das Ehegattensplitting. Die katholischen Bistümer in NRW verzichten darauf, aber die drei evangelischen Landeskirchen kassieren es, mehrere jüdische Gemeinden ebenfalls und die Altkatholische Kirche in NRW. „Ist das besondere Kirchgeld gerecht?“, fragt nun die Dortmunder Landtagsabgeordnete Anja Butschkau (SPD) die Landesregierung. Ein Betroffener hatte sich in ihrer Bürgersprechstunde darüber beschwert.

Bayern schafften die „Heidensteuer“ ab

Seit etwa 15 Jahren erhitzt die von ihren Gegnern auch „Heidensteuer“ genannte Abgabe hierzulande die Gemüter. Nicht nur in NRW. Die evangelische Landeskirche in Bayern hat die umstrittene Spezialsteuer im vergangenen Jahr abgeschafft. Es habe dort „grundsätzliche Akzeptanzprobleme“ gegeben, heißt es. In einer Zeit, in der die Zahl der Kirchenaustritte Rekordhöhen erreicht, scheint dieses „Kirchgeld“ unangenehm aufzufallen. 30.000 bayerische Kirchgeldzahler wurden zuletzt gezählt.

Zehntausende Bürger müssen zahlen

Im niedersächsischen Landtag hatte sich die FDP vor zwei Jahren an das Thema herangetastet und herausgefunden, dass in Niedersachsen mehr als 80.000 Kirchgeldzahler leben. Wie viele es in NRW sind, konnte das Finanzministerium spontan nicht beziffern. Es dürften aber auch an Rhein und Ruhr Zehntausende sein. Laut einer Tabelle der Evangelischen Kirche von Westfalen werden – je nach Einkommen der Partner – zwischen 96 Euro und 3600 Euro im Jahr fällig.

Für die Kirche ist der Aufschlag „gerecht“

Aus der Sicht der Kirche ist der Aufschlag auf die Kirchensteuer ein „Beitrag zur Steuergerechtigkeit“. Wer die Vorteile der gemeinsamen Steuerveranlagung nutze, der sollte sich auch gemeinsam an den Kosten beteiligen“, sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland.