An Rhein und Ruhr. . Dortmund, Köln, Bonn und Münster versuchen bereits, die Zwischenvermietung zu unterbinden. Doch einen einheitlichen Trend im Land gibt es nicht.
Manchmal suchen auch Airbnb-Vermieterinnen dringend ein Zimmer. So wie die junge Frau in Essen, die einen Uni-Mitarbeiter zeitweise beherbergt – und ihn ganz gern umbetten möchte. Schließlich hat er eine Freundin, daheim. Und sie findet ihn – nun ja – ein bisschen zu niedlich. Solches Herzeleid (oder Liebesglück) gehört zu den eher amüsanten Nebenwirkungen der zunehmenden Kurzfrist-Vermietung von Wohnraum. Doch wie sehr Airbnb oder Booking in den Mietmarkt eingreifen, ist zumindest strittig.
„Keine belastbaren Daten“ sieht das Institut der deutschen Wirtschaft. In Düsseldorf werde jede 50. Wohnung über das Reiseportal Airbnb vermietet, heißt es hingegen bei der SPD. „Mitnichten“, hält der rasant wachsende Online-Gigant dagegen. Nur in 0,07 Prozent der Düsseldorfer Haushalte seien die Wohnungen für mehr als 180 Nächte vermietet worden.
Doch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen brauchen nach Überzeugung der SPD-Opposition wirksamere rechtliche Möglichkeiten gegen die Zweckentfremdung regulären Wohnraums. In einem Antrag an den Landtag fordert die SPD von der schwarz-gelben Landesregierung, das Wohnungsaufsichtsgesetz entsprechend anzupassen.
Problematisch seien vor allem zunehmende private Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen. Was für Vermieter äußerst lukrativ sei, mindere gleichzeitig das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für reguläre Mieter, kritisiert die SPD.
Vier NRW-Städte haben bereits Regelungen erlassen
Das Land müsse die Kommunen ermächtigen, bei Fehlentwicklungen wirkungsvoller gegenzusteuern - etwa durch Verbote oder Anzeige- und Registrierungspflichten in ihren Satzungen. Zahlreiche Experten sind am Freitag zu einer Anhörung in den Bau-Ausschuss des Düsseldorfer Landtags geladen, um die Lage zu erörtern.
Die Positionen liegen weit auseinander: Die kommunalen Spitzenverbände wollen mehr Rechtssicherheit, um Wohnraum zu schützen. Der Online-Wohnungsvermittler Airbnb bestreitet hingegen, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt beeinträchtigen.
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Die Wohnungswirtschaft NRW erkennt punktuelle Problemlagen. „In touristisch stark frequentierten Städten wie Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster werden mittlerweile mehrere tausend Wohnungen dauerhaft über Vermietungsportale angeboten“, argumentiert der Verband. In so genannten Schwarmstädten mit rasant wachsendem Zuzug könne das Versorgungsdefizite durchaus verstärken.
Düsseldorf zähle zu diesen bundesweit sieben „Schwarmstädten“. Doch das Problem treffe keineswegs nur wenige Metropolen, Universitäts-, Messe- und Medizinstandorte, sondern zunehmend auch das Umland, so die SPD.
Fragen stellten sich bei Kurzzeitvermietungen auch in Hinblick auf Steuern, Hygiene, Sicherheit und Lärm. „Extreme Beispiele werden aus den Städten Köln und Düsseldorf berichtet, wo Wohnungen jedes Wochenende an Gruppen von Party-Touristen vermietet werden und durch entsprechendes Verhalten ganze Hausgemeinschaften in Mitleidenschaft gezogen werden“, heißt es vom Verband der Wohnungswirtschaft.
Aber stresst das den Wohnungsmarkt? „Die Ursachen liegen auf einer ganz anderen Ebene und haben mit Vermietungsportalen wie Airbnb nichts zu tun. Aufgrund der vielen Zuziehenden kommen die Städte nicht nach, schnell genug Wohnungen zu bauen“, sagt Daniel Hofmann, Geschäftsführer vom Gewos, Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung.
Nichtsdestotrotz ist Airbnb in einigen Städten zum Politikum geworden. Seit Januar 2012 kann in NRW jede Kommune per Satzung Gebiete ausweisen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung umgewandelt werden darf. Eine landesweit gültige Vorschrift gibt es nicht, zum Leidwesen des Mieterforums Ruhr, das keinen kommunalen Flickenteppich möchte.
Doch der droht: Wie Köln, Bonn und Münster hat auch Dortmund ein Zweckentfremdungsverbot beschlossen, in Essen wurde eine Regulierung im Rat diskutiert. Aktuell sei das aber kein Thema, so eine Stadtsprecherin. Und in Düsseldorf haben – ausgerechnet – SPD und Grüne ihren Antrag für eine Zweckentfremdungssatzung kurzfristig zurückgezogen.
Wenn es nach Silke Gottschalk geht, sollte es eine einheitliche Lösung auf Landesebene geben. Die Rechtsanwältin ist Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW: „Die Tendenz geht aber in die Richtung, dass die Landesregierung den Mieterschutz eher eindämmt. Wir sehen das auf dem angespannten Wohnungsmarkt als völlig falsches Signal.“
Auch die Touristiker schauen kritisch hin: „Wir haben kein Problem mit neuen Mitbewerbern. Es geht auch nicht um den Studenten, der sein WG-Zimmer fünf Mal im Jahr untervermietet, aber es muss sichergestellt sein, dass die bestehenden Regeln für alle professionell-gewerblichen Anbieter gleichermaßen gelten“, fordert Bernd Niemeier, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, und meint Sicherheits- und Hygienestandards, wie sie Hotels beachten müssen. Den Charme des Wohnens bei Freunden, den Airbnb derzeit oft noch hat, würde das womöglich schmälern.