Düsseldorf. . Studenten dürfen zu Anwesenheit in Seminaren verpflichtet werden. Die „Zivilklausel“ zum Verbot der Militärforschung wird gestrichen.

Die Unis und Fachhochschulen in NRW sollen freier als bisher über ihre Lehre und Forschung entscheiden können. Der Entwurf für ein neues Hochschulgesetz, den die Landesregierung am Dienstag beschloss, sieht unter anderem vor, dass Studierende zur Anwesenheit verpflichtet werden können. Dagegen entfällt künftig die Verpflichtung der Unis, nur für friedliche und nicht für militärische Zwecke zu forschen (Zivilklausel).

„Viele Hochschulen haben gesagt, dass sie keine Zivilklausel brauchen“, so NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos). Eine Zivilklausel könne Teil der Grundordnung einer Hochschule sein. Die Ministerin stellte die Frage in den Raum, ob Unis nicht für die Bundeswehr forschen sollten.

Vereinbarungen zum Studienverlauf

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Hochschulen den Studienfortschritt ihrer Studenten genauer verfolgen können. So wird ihnen die Möglichkeit gegeben, „Studienverlaufsvereinbarungen“ abzuschließen. Das sei ein reines Beratungs- und Betreuungsangebot und kein Instrument, um Druck auszuüben, sagte die Ministerin. Die Unis können außerdem Studienbewerber dazu verpflichten, vor der Einschreibung Online-Selbsttests zu machen. Damit sollen sie überprüfen, ob zum Beispiel ihre Mathe-Kenntnisse für das Wunschfach ausreichen.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer stehen nicht im Gesetz. Die Regierung beschäftige sich zwar damit, sei aber „noch nicht so weit“, so Pfeiffer-Poensgen.