Düsseldorf. . Nach zahlreichen Einwänden gegen das neue Polizeigesetz in NRW, wurde der Entwurf entschärft. Nun dürfte es im Landtag verabschiedet werden.

Das neue NRW-Polizeigesetz, gegen das am Wochenende in Düsseldorf noch Tausende Menschen demonstrierten, dürfte am Mittwoch mit großer Mehrheit vom Landtag verabschiedet werden. CDU, FDP und SPD einigten sich am Dienstag auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf, der sich in einigen Punkten von den ursprünglichen Plänen unterscheidet.

Nach verfassungsrechtlichen Bedenken von Juristen und Einwänden von der SPD wurde das Gesetz entschärft. Jetzt sei es sogar „das sozialdemokratischste Polizeigesetz aller 16 Bundesländer“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Die Kritik aus dem eigenen Landesverband sei ausgeräumt worden. NRW-SPD-Chef Sebastian Hartmann akzeptiere die Entscheidung der Fraktion.

Befugnisse bei der Terrorabwehr erweitert

NRW wird künftig die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und der Bekämpfung von Alltagskriminalität erweitern. So können terroristische Gefährder mit Fußfesseln überwacht werden, die Videobeobachtung von Plätzen wird ausgeweitet, die Beamten dürfen auch verdachtsunabhängig in vorher bestimmten Gebieten Bürger kontrollieren. Für diese Kontrollen muss es aber einen konkreten Anlass geben, zum Beispiel eine Einbruchserie.

Zu den letzten Korrekturen am Gesetz gehört, dass der Unterbindungsgewahrsam auf schwere Straftaten beschränkt wird. Menschen, die im Verdacht stehen, eine solche Tat begehen zu wollen können 14 Tage lang (bisher: 48 Stunden) inhaftiert werden. Ursprünglich vorgesehen war ein Monat. Die Betroffenen sollen nun auch anwaltlichen Beistand bekommen.

Die Grünen lehnen das Polizeigesetz ab und wollen es verfassungsrechtlich prüfen lassen.