Düsseldorf. Die NRW-Regierung hält Fahrverbote für unverhältnismäßig und geht deshalb gegen die Gerichtsurteile vor. Nun soll das OVG entscheiden.
Die NRW-Landesregierung hat Berufung gegen die Urteile zu Dieselfahrverboten in Köln und Bonn eingelegt. "Fahrverbote können nur die Ultima Ratio sein. Maßnahmen wie Nachrüstungen halte ich weiterhin für verhältnismäßiger als Fahrverbote", begründete Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Mittwoch den zuvor bereits angekündigten Schritt. Erstmal müssten alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die einen geringeren Eingriff in die Rechte von Bürgern bedeuteten.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte Anfang November entschieden, dass Köln und Bonn 2019 schrittweise Fahrverbote für ältere Diesel einführen sollen. Köln wurde sogar zu einem Fahrverbot für ältere Autos fast im ganzen Stadtgebiet verpflichtet. Bonn muss Einschränkungen auf zwei Straßen einführen. Grund ist die hohe Luftverschmutzung.
Zu drohenden Fahrverboten in Essen und Gelsenkirchen fehlt noch Urteilsbegründung
Die Landesregierung hält Fahrverbote für unverhältnismäßig. Mit den bereits geplanten Maßnahmen sei man in der Lage, die Luft auch so wesentlich zu verbessern. Das Land will daher eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht.
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Urteile zu Dieselfahrverboten gab es jüngst auch für Essen und Gelsenkirchen. In diesen Fällen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen nach Angaben das Landes aber noch nicht vor. (dpa)