Essen. . Die A40 soll nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für alte Diesel gesperrt werden. Bei A52 und A42 haben die Richter Anmerkungen

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem aufsehenerregenden Urteil angeordnet, dass in Essen 18 Stadtteile zu einer Verbotszone für alte Diesel erklärt werden sollen. Hintergrund ist, dass die bisherigen Anstrengungen der Stadt aus Sicht der Richter nicht ausreichen, die Belastung durch Stickstoffdioxide zu senken. Die sogenannte Blaue Umweltzone soll für den Essener Abschnitt der A40 gelten, nicht aber für die A52 und A42, obwohl auch sie durchs Sperrgebiet führen. Warum?

Grund ist laut Verwaltungsgericht die Datenlage: Für die beiden letztgenannten Autobahnen liegen nicht ausreichend Daten zu möglichen Grenzwertüberschreitungen vor. An der A40 indes befindet sich gleich eine Messstation in Frohnhausen, an der im Jahresdurchschnitt über 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft registriert werden. Der EU-Grenzwert liegt bei 40.

Essen soll weitere Daten sammeln

Das Gericht hatte am Donnerstag bei der Urteilsverkündung auch angeordnet, dass Essen die stadtweite Belastungskarte für Schadstoffe in der Luft aus dem Jahr 2009 aktualisieren muss. So sollen Datenlücke gefüllt werden.

„Das heißt nicht, dass an jeder Straße Messstationen aufgestellt werden müssen“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Belastungswerte ließen sich per Computer berechnen. Sollte sich aus dieser Belastungskarte ergeben, dass an weiteren Stellen im Stadtgebiet im Jahresdurchschnitt der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid überschritten wird, so Thewes, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Und davon können dann auch die A52 und die A42 betroffen sein.