Düsseldorf. . Die Opposition im NRW-Landtag befürchtet, dass die Aufklärung der „Hacker-Affäre“ verwässert und verzögert werden soll.

In der „Hacker-Affäre“ um die zurückgetretene NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) ringen SPD und Grüne mit den Regierungsfraktionen erbittert um den Arbeitsauftrag des angekündigten Untersuchungsausschusses im Landtag. Die Opposition fürchtet, dass die Aufklärung verwässert und die Befragung prominenter Zeugen wie Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verschleppt werden soll.

Ein Schreiben des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion, Matthias Kerkhoff, an SPD und Grüne befeuert solche Spekulationen. In dem Brief vom 28. Mai, der unserer Redaktion vorliegt, kündigt Kerkhoff an: „Sollte es in der kommenden Plenarsitzung des Landtags zu einem Einsetzungsbeschluss kommen, wäre das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion maßgeblich vom Arbeitsauftrag eines Untersuchungsausschuss abhängig.“

Bei Rot-Grün wird das als unverhohlene Drohung gelesen. Hintergrund: Nach der Landesverfassung kann ein Fünftel der Landtagsmitlieder einen U-Ausschuss beantragen und den Untersuchungsgegenstand festlegen. Formal muss aber noch der gesamte Landtag mit Mehrheit, also auch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, der Einsetzung zustimmen. Das sollte übernächste Woche erfolgen.

Würde sich die CDU verweigern, müsste Rot-Grün das NRW-Verfassungsgericht anrufen. Das verzögerte die Aufklärung um mindestens sechs weitere Monate und widerspräche einer parlamentarischen Tradition.

Beim letzten Streitfall dieser Art - über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum „Terrorfall Amri“ kurz vor der Landtagswahl 2017 enthielten sich am Ende die damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen, um der Opposition zu ihrem Recht zu verhelfen.

Bei der „Hacker-Affäre“ handelt es sich um einen vermeintlichen Cyber-Angriff auf das Privathaus Schulze Föckings, der sich schließlich als Bedienfehler eines Familienmitglieds im hauseigenen WLAN-Netz entpuppte. Laschets Regierungssprecher hatte am 16. März in einer Solidaritätserklärung „offenkundig kriminelle Eingriffe in die Privatsphäre“ öffentlich gemacht und von „mindestens teilweise erfolgreichen Versuchen“ des Daten-Abgreifens berichtet, obwohl dazu offenbar noch keine Belege vorlagen. Erst mit mehrwöchiger Verzögerung wurde Entwarnung gegeben.

Die Opposition vermutet hinter der Haltung der Landesregierung eine „taktische Täuschung der Öffentlichkeit“, um die damals unter Druck stehende Ministerin aus der Defensive zu bringen. Zudem soll der U-Ausschuss die umstrittene Auflösung der „Stabsstelle Umweltkriminalität“ im Umweltministerium beleuchten.

Um die Wogen zu glätten, wollen SPD und Grüne der Union nun anbieten, beim Themenkomplex „Stabsstelle“ den Untersuchungszeitraum bis zum Jahr 2010 und damit auch auf die rot-grüne Regierungszeit zu erstrecken.

Die Breite des Themenspektrums und die Reihenfolge der aufgerufenen Sachverhalte ist für die politische Wirkung des Untersuchungsausschusses bedeutsam. Dabei sind die Interessen höchst unterschiedlich gelagert. Die SPD will möglichst zügig die Kommunikation der Staatskanzlei zur „Hacker-Affäre“ behandeln, um Ministerpräsident Laschet in Bedrängnis zu bringen.

Öffentlichkeit spät informiert

Offenkundig ist die Regierungszentrale mit der Veröffentlichung des Cyber-Angriffs auf Schulze Föckings TV-Gerät ohne ausreichende Faktenbasis über das Ziel hinausgeschossen. Wer die Kommunikation veranlasst hat, soll in prominenten Zeugenbefragungen erörtert werden.

Zudem ist bis heute nicht geklärt, warum Spezialisten des Landeskriminalamtes bereits am 29. März keinerlei Anfangsverdacht für einen Hacker-Angriff erkannten, die Öffentlichkeit das jedoch erst am 7. Mai erfuhr. Die Grünen wiederum wollen die Umstände der Auflösung der ihnen wichtigen „Stabsstelle Umweltkriminalität“ sezieren, was kurioserweise der CDU entgegenkommt. Denn der heutige SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty hat als Justizminister die Arbeit der Stabsstelle selbst kritisch gesehen.