Essen. . Geflüchtete Kinder haben in Deutschland das Recht auf Schule, jedoch keine Schulpflicht. Das will der Flüchtlingsrat nun ändern.

Der Flüchtlingsrat NRW hat sich für die Einführung einer sofortigen Schulpflicht für geflüchtete Kinder ausgesprochen. "In den Erst- und Landesaufnahmeeinrichtungen gibt es für die Kinder zwar das Recht auf Schule, aber keine Schulpflicht", sagte Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW.

Die Kinder haben nach Angaben des Flüchtlingsrats meist monatelang nicht die Möglichkeit, eine Schule in Nordrhein-Westfalen zu besuchen. "Es ist keine Seltenheit, dass die Kinder für sechs Monate nicht in die Schule gehen. (...) Das muss geändert werden", äußerte sich Naujoks.

Schulpflicht bisher erst, wenn Familien einer Gemeinde zugeordnet sind

In Nordrhein-Westfalen herrscht für die Kinder laut Bildungsministerium erst dann Schulpflicht, wenn die Familien einer Gemeinde zugeordnet wurden. Das dauert nach Angaben des Flüchtlingsrats oft ein halbes Jahr. Das Ziel müsse laut Naujoks aber sein, dass die Kinder möglichst schnell nach ihrer Ankunft in Nordrhein-Westfalen Zugang zu Bildung haben - am besten sofort. (dpa)