Berlin. In der Corona-Pandemie arbeiten viele im Homeoffice. Doch was steckt eigentlich hinter den Begriffen “mobile Arbeit“ oder “Telearbeit“?
Was vorher für viele Menschen kaum denkbar gewesen wäre, ist 2020 zur Realität geworden: Aufgrund der Corona-Pandemie verlagerten unzählige Beschäftigte ihre Arbeit an den heimischen Schreibtisch – ins Homeoffice, was sich wortwörtlich aus dem Englischen etwa mit „Heimbüro“ übersetzen lässt.
Während Beschäftigte bestimmter Branchen nicht die Möglichkeit haben, zu Hause zu arbeiten, gehen andere seit Beginn der Corona-Pandemie ihrer Arbeit in den eigenen vier Wänden nach – oft unfreiwillig im Kreis der ganzen Familie. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Homeoffice, Telearbeit und mobiler Arbeit?
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Telearbeit: Was steckt dahinter?
Was unter Telearbeit verstanden wird, ist in der 2016 novellierten Arbeitsstättenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales definiert. Demnach versteht man unter Telearbeitsplätzen „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten“, für die es eine fest vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit gibt. Auch die gesamte Dauer der Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes ist festgelegt.
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Eingerichtet ist ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung erst dann, wenn Arbeitgeber und Beschäftigter die Telearbeitsbedingungen vertraglich festgehalten oder eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Wichtig: Mobiliar und Arbeitsmittel „einschließlich der Kommunikationseinrichtung“ werden durch den Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert.
Man unterscheidet zwischen dauerhafter und alternierender Telearbeit. Bei letzterer findet ein regelmäßiger Wechsel zwischen dem betrieblichen und dem häuslichen Arbeitsplatz statt.
Was ist mobiles Arbeiten?
Das mobile Arbeiten ist hingegen in keiner gesetzlichen Verordnung definiert. Auch hier kann der Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten. Allerdings ist für diese Arbeitsform charakteristisch, dass sie an keinen festen Arbeitsplatz gebunden ist. Der Beschäftigte kann also mit seinem Computer außerhalb der Betriebsstätte an einem beliebigen Ort arbeiten – unterwegs, im eigenen Heim oder sogar in einem anderen Land.
Für das mobile Arbeiten ist die Verwendung von Informationstechnologie obligatorisch, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite schreibt. Arbeitnehmer können in Deutschland demnach jederzeit ihren Arbeitgeber nach der Option auf mobile Arbeit fragen. Eine gesetzliche Regelung auf einen Anspruch gibt es allerdings noch nicht.
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Homeoffice: Was versteht man darunter?
Der Begriff Homeoffice wird im Duden definiert als „Arbeitsplatz im privaten Wohnraum“ und als „Form der Arbeit von zu Hause aus“. Umgangssprachlich wird er häufig sowohl für mobile Arbeit als auch für Telearbeit verwendet. Eine gesetzliche Definition für das Homeoffice gibt es noch nicht.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie will der Bund Unternehmen verpflichten, in Corona-Hotspots ein Arbeiten im Homeoffice anzubieten, soweit dies möglich ist. In dem unserer Redaktion am Dienstag vorliegenden Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Beratungen heißt es, das Bundesarbeitsministerium werde eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, „wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen“. Lesen Sie hier: Corona-Gipfel: So soll die Homeoffice-Pflicht aussehen (raer/afp)
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