NRW. Vom Hund an der Leine bis zum Lippenstift auf dem Stimmzettel: Was beim Urnengang am 13. September so alles erlaubt ist – und was nicht.

Am 13. September sind die Kommunalwahlen in NRW. Die Bürger wählen die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Doch was muss ich zur Wahl mitbringen? Und wie viel Zeit habe ich überhaupt, um mein Kreuz auf dem Stimmzettel zu setzen? Oder darf es auch ein Kringel sein? Was Sie zur NRW-Kommunalwahl wissen müssen.

Es ist Wahl – was ziehe ich an?

Eine Wahl ist ein wichtiger demokratischer Akt, für den sich manche Bürger auch besonders schick kleiden. Das müssen sie aber nicht: Tatsächlich könnte man sogar im Badeanzug oder barfuß zur Wahl gehen, eine Kleiderordnung gibt es nicht. Mit einer Ausnahme: Parteilogos auf der Kleidung sind nicht gern gesehen. Das gilt als Wahlbeeinflussung.

Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?

Die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wer die Wahlbenachrichtigung zu Hause vergisst, darf trotzdem wählen. Er muss sich aber ausweisen können.

Auch interessant

Wer darf mit in die Wahlkabine?

Grundsätzlich geht man alleine. Bei Eltern mit kleineren Kindern machen die Wahlvorstände meist eine Ausnahme. Entscheidend ist, dass das Wahlgeheimnis gesichert bleibt: Kommentiert das Kind das gemachte Kreuzchen eindeutig, wäre das Wahlgeheimnis nicht gesichert und der Stimmzettel müsste eingezogen werden. Wer eine starke Sehschwäche hat oder Unterstützung benötigt, darf eine Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen.

Auch Tiere darf man in der Regel mit hineinnehmen – je nach Hausordnung des Wahllokals kann es jedoch sein, dass der Hund draußen warten muss. In jedem Fall muss der Vierbeiner angeleint sein.

Muss ich das Handy abgeben?

Nein. Wer noch in der Wahlkabine schnell die Kandidaten googlen möchte, darf das tun. Wem’s gefällt, der kann sich im Wahllokal auch fotografieren – aber: Es darf kein Selfie veröffentlicht werden, auf dem die Wahlentscheidung zu sehen ist. Das verletzt das Wahlgeheimnis.

Auch interessant

Läuft die Stoppuhr beim Wählen?

Es gibt kein Zeitlimit. Aber man sollte nicht trödeln.

Kreuzchen oder Kringel?

Auch wenn man landläufig vom „Kreuzchen machen“ spricht: Wähler könnten ihre Wahl auch einkringeln oder das Feld ausmalen. Die Wahlentscheidung muss nur deutlich erkennbar sein. Auch beim Stift gilt: Ob der Kuli schwarz oder pink schreibt, ist egal. Man könnte auch mit Lippenstift abstimmen.

Normalerweise liegt in der Wahlkabine ein Stift bereit – wegen der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus sollte man in diesem Jahr jedoch am besten seinen eigenen Kugelschreiber mitbringen. Wird der Stimmzettel unterschrieben, ist die Stimme ungültig. Gleiches gilt für Parolen oder nett gemeinte Grüße an die Wahlhelfer.