Essen. So hatten sich Dortmunds Hoteliers das wohl nicht vorgestellt: Eben konnten sie sich noch darüber freuen, dass die Stadt den Kampf um die Bettensteuer juristisch verloren hat. Doch die Verwaltung gibt sich nicht geschlagen. Sie kündigt eine Reform der Steuer an - und eine Erhöhung auf 7,5 Prozent.

Dortmund hat nun endgültig seinen Jahre langen Rechtsstreit um die Bettensteuer verloren, wird aber trotzdem an der Abgabe festhalten: Schon im Oktober will die Verwaltung dem Rat eine neue Satzung vorlegen, in der die bisherigen juristischen Fehler ausbügelt sind – und die zugleich eine Erhöhung der Bettensteuer vorsieht. Von derzeit fünf Prozent solle sie auf 7,5 Prozent steigen, erklärte Stadtsprecher Frak Bußmann am Dienstag.

Tags zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Beschluss öffentlich gemacht, in dem sich die Richter mit der Bettensteuer befassten (AZ: BVerwG 9 B 10.14). Die Einzelheiten waren kompliziert, aber das Ergebnis war klar: Dortmund musste die Niederlage in einem jahrelangen Rechtsstreit hinnehmen, seine Bettensteuer reformieren – und viel Geld zurückzahlen.

Privatbesucher müssen zahlen, Geschäftsreisende nicht

Die Stadt hatte die „Beherbergungsabgabe“ im November 2010 eingeführt. Sie galt für Privatbesucher, nicht aber für Geschäftsreisende. Drei Hoteliers und die Betreiberin eines Campingplatzes klagten dagegen. Sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch dem Oberverwaltungsgericht in Münster bekamen sie Recht. Die Stadt verlangte daraufhin die Möglichkeit, in Revision gehen zu dürfen. Doch dieses Recht wurde ihr jetzt verwehrt – damit hat Dortmund juristisch sein Pulver verschossen.

Die Bettensteuer nach Dortmunder Art scheiterte an einer Grundsatzfrage: Wer muss die Steuer eigentlich zahlen – der Hotelier oder der Gast? Man kennt diese Frage von der Kurtaxe: Der Gast muss sie zahlen, das Hotel sammelt sie lediglich ein und reicht sie an die Kommune weiter. Die Dortmunder Satzung zur Bettensteuer sah hingegen vor, dass die Hoteliers selbst die Steuerschuldner sind. Und genau das ließen ihr die Gerichte nicht durchgehen.

Müssen Hoteliers Detektiv spielen? 

Für die Verwaltungsgerichte ist die Dortmunder Satzung in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig, weil sie die Hoteliers verpflichtet, bei jedem Gast festzustellen, ob er Privatbesucher oder Geschäftsreisender ist – oder vielleicht doch ein Privatbesucher, der sich aus steuerlichen Gründen als Geschäftsmann ausgibt?

Die Hoteliers sahen das ohnehin nicht ein. Sie konnten sich nicht vorstellen, bei jedem Geschäftsreisenden Detektiv zu spielen oder „als verlängerter Arm der Finanzämter zu fungieren“, wie es in einem Positionspapier des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga heißt.

"Eine legitime Abgabe"

Dortmund werde seine Bettensteuer nun in eine direkte Steuer umwandeln, sagt Stadtsprecher Bußmann. Gleichzeitig solle sie von 5 auf 7,5 Prozent erhöht werden. „Die Beherbergungsabgabe ist eine legitime Abgabe, die die Hoteliers an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur in der Stadt beteiligt“, so Bußmann.

Bei den Wirten sieht man das noch immer anders: "Die Hoteliers in unseren Städten werden weiterhin alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um auch künftige Bettensteuern zu stoppen", sagte Thomas Kolaric von der Dehoga Nordrhein am Dienstag.

1,7 Millionen Euro werden zurückgezahlt

Ungeachtet weiterer Gerichtsverfahren muss Dortmund nun seinen vier klagenden Wirten und 25 weiteren, die sich der Klage angeschlossen hatten, die bislang einkassierte Bettensteuer zurückerstatten. Auf 1,7 Millionen Euro beziffert Stadtsprecher Bußmann diesen Betrag. Es sei dann Aufgabe der Wirte, das Geld an die Gäste weiterzureichen.

Der Fall Dortmund hat Auswirkungen 

Es ging in dem jahrelangen Rechtsstreit um Dortmund - aber dass das Verfahren um die dortige Bettensteuer nun beendet ist, hat auch Folgen für andere Städte:

  • Köln: Die größte Stadt Nordrhein-Westfalens ist gewissermaßen die Erfinderin der Bettensteuer: Sie hatte die neue Steuer, die hier „Kulturförderabgabe“ heißt, schon im Oktober 2010 eingeführt, Dortmund folgte nur dem Kölner Beispiel. Auch Köln wird nun das seit 2010 eingenommene Geld zurückzahlen. In einer Reaktion auf die Entscheidung der Leipziger Richter sagte Kämmerin Gabriele Klug: „Die bisher geleisteten Zahlungen in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro werden rückabgewickelt.“ Auch sie kündigte aber eine Änderung der Satzung an. Köln wird also, wie Dortmund, an der Bettensteuer festhalten.
  • Oberhausen: Die Stadt muss mit einem Haushaltssicherungskonzept nachweisen, dass sie alles tut, um von den Schulden herunterzukommen. Und dazu gehört auch die Einführung einer Bettensteuer. „Wir wollten aber auf keinen Fall Millionen zurückzahlen wie Köln und Dortmund, daher haben wir das Gerichtsverfahren abgewartet“, sagt Kämmerer Apostolos Tsalastras. „Wir gucken nun, wie Dortmund das umsetzt.“ Voraussichtlich im kommenden Jahr werde dann auch Oberhausen seine Bettensteuer einführen.
  • Duisburg: Hier gab es schon eine Bettensteuer nach Köln-Dortmunder Vorbild. Doch als 2012 das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen das erste Urteile sprach, setzten die Duisburger die Steuer aus und zahlten das eingenommene Geld an die Wirte zurück. Eine Wiedereinführung sei „bisher nicht in der Diskussion“, sagt ein Stadtsprecher - aber was in Dortmund nun passiert, werde man im Auge behalten. Duisburg hat, wie Oberhausen, ein Haushaltssicherungskonzept.

Moers rechnete nach - und machte es anders

Es gibt aber auch Städte, die das Ende des Rechtsstreits gleichgültig lässt. Zum Beispiel Moers: In der Stadt wurde seit 2011 über eine Bettensteuer diskutiert, man schrieb sie sogar ins Haushaltssicherungskonzept hinein. Dann rechnete man alles noch einmal durch. Und siehe da: Um die Steuer zu erheben, wäre im Moerser Rathaus eine halbe Stelle zusätzlich nötig gewesen - also ließ man es lieber bleiben.

Allerdings fanden die Moerser einen anderen Weg: Sie setzten sich mit den Wirten zusammen und einigten sich auf eine pauschale Überweisung der Hoteliers auf das Konto des Moerser Stadtmarketings. Auch in Moers kommt nun also zusätzliches Geld in die Kasse - aber vergleichsweise unbürokratisch und unter Umgehung sämtlicher Verwaltungsgerichte.