Berlin. .
Das Gesetz gegen den Sozialmissbrauch durch Armutszuwanderer geht der CSU nicht weit genug. Ihre drei Minister stellen, wie berichtet, Nachforderungen. Ein NRZ-Gespräch mit ihrem Verhandlungsführer, Agrarminister Christian Schmidt.
Die CSU läutete das Jahr 2014 mit dem Ausruf ein, „Wer betrügt, der fliegt“. Wo stehen wir?
Es war richtig und wichtig, dass die CSU dieses von unseren Bürgern als Gerechtigkeitsproblem empfundenes Thema – übrigens viel differenzierter und konkreter als nur in einem Schlagwort – angesprochen hat. Die Reaktion auch der Kommunen und der Bürger hat gezeigt, dass die CSU gut daran tut, die Partei zu sein, die unbequeme Themen anspricht und handelt. Im Ergebnis, das wir jetzt haben, sieht man die Handschrift der CSU. Es wird aber erfreulicherweise von der gesamten Bundesregierung getragen.
Was haben Sie erreicht?
Zukünftig können im Missbrauchsfall befristete Einreisesperren ausgesprochen werden. Die Aufenthaltsdauer zur Jobsuche wird auf sechs Monate befristet. Die Beschaffung von Aufenthaltsbescheinigungen durch falsche Angaben wird unter Strafe gestellt. Kindergeld wird nur noch bei Angabe der steuerlichen Identifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und der zum Kindergeldbezug berechtigenden Kinder gezahlt, was Missbrauch erschwert. Darüber hinaus gibt der Bund Kommunen mit stark wachsender Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten 25 Millionen Euro an Soforthilfe, um die Integration zu verbessern. Damit stellen wir klar: Jeder EU-Bürger ist bei uns herzlich willkommen, denn wir wollen und fördern Integration, aber eben nicht den Missbrauch der Freizügigkeit.
Wie wollen Sie beim Thema dranbleiben?
Es muss geprüft werden, ob es nicht möglich ist, innerhalb der ersten drei Monate keine Sozialleistungen auszuzahlen. Uns ist auch wichtig, dass eine Einreise ohne Nachweis der Existenzsicherung nicht erfolgen darf. Änderungen im EU-Recht wollen wir prüfen und erhoffen uns von dem erwarteten Urteil eine deutliche Signalwirkung in unserem Sinne.
Reden wir in Wahrheit über eine Lex „Sinti und Roma“ und über ein Sonderproblem weniger Kommunen in NRW?
Nein, ich lehne diese Begrifflichkeit und die damit verbundene inhaltliche Ausgrenzung klar ab. Wir dürfen aber keine faktischen Anreize schaffen, dass jemand nur mit dem Ziel zu uns kommt, unsere vergleichsweise hohen Sozialleistungen zu erhalten – nicht mehr und nicht weniger. Es war zudem auch der Deutsche Städtetag, der auf die Problematik des Sozialmissbrauchs hingewiesen hat. Davon waren und sind aber längst nicht nur Städte in Nordrhein-Westfalen betroffen.