Brüssel. Die Flughäfen Dortmund und Weeze dürfen staatliche Finanzspritzen bekommen. Die EU-Kommission hat die Finanzhilfen am Dienstag für rechtens erklärt. Staatliche Beihilfen dürfen laut EU-Recht nicht den Wettbewerb verzerren — und das sei bei beiden Regional-Airports nicht der Fall.

Die EU-Kommission hat staatliche Beihilfen für die nordrhein-westfälischen Flughäfen Dortmund und Weeze genehmigt. Nach Mitteilung der Behörde vom Mittwoch in Brüssel stehen die Beihilfen im Einklang mit neuen EU-Leitlinien vom Februar 2014.

Bei der Entscheidung sei die Bedeutung der Flughäfen für die geografische Anbindung und die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt worden. Beihilfen dürfen laut EU-Recht nicht den Wettbewerb verzerren. Den Leitlinien zufolge können Flughäfen mit weniger als drei Millionen Passagieren jährlich zehn Jahre lang Beihilfen erhalten. Bei Flughäfen mit weniger als 700.000 Passagieren können Beihilfen auch länger gezahlt werden.

1,9 Millionen Passagiere pro Jahr in Dortmund

Der Flughafen Dortmund mit jährlich 1,9 Millionen Passagieren entspreche einem "wirklichen Bedürfnis im Ruhrgebiet" und binde die Region an andere Flughäfen an. Die Flughafengesellschaft habe gehandelt, wie ein privates Unternehmen auch gehandelt hätte. Deshalb liege keine unerlaubte staatliche Beihilfe vor.

Auch interessant

Der Vorstandsvorsitzende der Dortmunder Stadtwerke (DSW21), Guntram Pehlke, sagte laut Ruhr Nachrichten online: "Damit ist eine lange Phase der Unsicherheit für den Dortmunder Flughafen zugunsten der gesamten Region abgeschlossen. Die DSW21 übernehmen seit Jahren die jährlichen Defizite des Airports. Diese lagen zuletzt jeweils bei knapp 20 Millionen Euro im Jahr."

Beim Flughafen Weeze am Niederrhein mit 2,2 Millionen Passagieren im Jahr 2012 gebe es neben starken privaten Investitionen nur vergleichsweise geringe öffentliche Zahlungen. Geleistete Beihilfen seien unter anderem mit der Überlastung benachbarter Flughäfen begründet und nötig gewesen, erkannte die EU-Kommission an. (dpa)