München. .

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat die vom Oberlandesgericht München geforderte Begründung für ihren Wunsch nach einem Wechsel ihrer Pflichtverteidiger abgegeben. Nach Informationen mehrerer Medien ging am Wochenende ein entsprechendes Schreiben beim OLG und bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ein. Sprecherinnen in München kündigten an, am heutigen Montag werde es offizielle Erklärungen dazu geben.

Den Berichten zufolge soll es sich bei dem Schreiben Zschäpes „nur um eine äußerst knappe, wenig substanzielle Stellungnahme handeln“. Detaillierte Vorwürfe, die auf ein nachhaltig zerrüttetes Vertrauensverhältnis zu ihrem Anwaltsteam schließen ließen, seien darin nicht zu lesen. Zudem soll Zschäpe in ihrer Erklärung die Verhandlungsführung ihrer drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm kritisieren. Von deren bisher verfolgter Strategie, keine Aussagen zu den Tatvorwürfen zu machen, sei aber nicht die Rede.

Zschäpe hatte am vergangenen Mittwoch überraschend ihren drei Pflichtverteidigern das Vertrauen entzogen. Daraufhin war spekuliert worden, sie wolle sich entgegen der bisherigen Verteidigungsstrategie doch vor Gericht zu einzelnen Anklagepunkten äußern. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) wird für zehn Morde verantwortlich gemacht.

Der Anwalt Mehmet Daimagüler, der die Schwester eines NSU-Mord­opfers aus Nürnberg vertritt, forderte Zschäpe auf, ihr Schweigen zu brechen. Eine Aussage sei in ihrem eigenen Interesse, sagte er am Wochenende in einem Zeitungsinterview. „Ich hoffe und rechne auch damit, dass sie aussagt. Denn so kann es ja nicht weitergehen.“