Düsseldorf. .
Migranten, die sich nicht legal in Deutschland aufhalten, müssen vor ihrer Abschiebung in speziellen Einrichtungen statt Gefängnissen untergebracht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Damit wächst der Druck auf die Landesregierung. Die Kreise Hochsauerland und Paderborn bekommen schon seit Wochen keine Haftbefehle mehr für Abschiebungen ausgestellt, weil NRW diese Vorgaben nicht erfüllt.
Nach Informationen dieser Zeitung musste der HSK zuletzt sogar einen Haftbefehl mit Unterbringung in Berlin beantragen, um eine Abschiebung vollziehen zu können. Der vorbestrafte Kriminelle musste mit Beamten vom Sauerland in die Hauptstadt gebracht werden. Berlin ist eines der Bundesländer, das getrennte Haftanstalten für Straftäter und Abschiebehäftlinge unterhält.
Die NRW-Landesregierung prüft nun, welche Konsequenzen das Urteil für die bisherige Praxis in der Justizvollzugsanstalt Büren nach sich zieht. In der ehemaligen Nato-Kaserne sitzen zurzeit neben normalen Strafgefangenen auch 25 Abschiebehäftlinge ein.
Vor allem im Justizministerium wird darauf verwiesen, dass die Abschiebehaft schon heute in Büren „räumlich und organisatorisch“ von der normalen Strafhaft getrennt sei. Migranten, die in ihre Heimat ausgeflogen werden sollen, könnten sich weitgehend frei auf den Anstaltsfluren bewegen, telefonieren und das Internet nutzen.