Los Angeles. Die Todesstrafe in Kalifornien ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam ein US-Bundesgericht. Nur wenige Urteile würden tatsächlich vollstreckt werden. Durch die deshalb resultierende Willkürlichkeit ginge die abschreckende Wirkung der Strafe verloren, heißt es in der Begründung.
Ein US-Bundesgericht hat die Todesstrafe im Bundesstaat Kalifornien für verfassungswidrig erklärt. Die Umsetzung funktioniere so schlecht und sei derart von Verzögerungen geprägt, dass sie gegen die Verfassung des Bundesstaates verstoße, urteilte Richter Cormac Carney am Mittwoch laut der Zeitung "Los Angeles Times".
Willkürlichkeit durch niedrige Vollstreckungsrate
Seit 1978 seien von 900 Todesurteilen lediglich 13 umgesetzt worden, schrieb Carney in dem 29 Seiten langen Urteil. Bei einer so niedrigen Vollstreckungsrate sei die Strafe willkürlich. Sie diene nicht der Abschreckung und habe somit ihre Wirkung verloren.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Hinrichtung wegen Mordes und Vergewaltigung im Jahr 1995 mehrfach verschoben worden war. Carney hob das Urteil mit der Begründung auf, dass es unklar sei, wann oder ob der Verurteilte jeweils mit der Exekution rechnen könne. Das Urteil soll nun von einem Berufungsgericht überprüft werden. (dpa)