An Rhein und Ruhr.

Das Tragen von Symbolen der Rockergruppen „Hells Angels“ und „Bandidos“ könnte schon bald in ganz Nordrhein-Westfalen verboten werden. „Wir gehen davon aus, dass das Beispiel der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bis zu einer gerichtlichen Klärung landesweit Schule macht“, sagte ein Sprecher von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der NRZ.

Die Düsseldorfer Ermittlungsbehörde hatte gestern die öffentliche Verwendung der typischen Kennzeichen von „Hells Angels“ (behelmter Totenschädel mit Engelsflügeln) und „Bandidos“ („Fat Mexican“) etwa auf Kutten untersagt. Die Staatsanwälte berufen sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum Vereinsrecht, das ein Tragen der Abzeichen und Schriftzüge unabhängig von einem Verbot des entsprechenden Ortsverbandes unter Strafe stellt. In NRW gibt es hierzu noch keine Gerichtsentscheidung.

Obwohl die Hells Angels in Düsseldorf seit Jahren als Verein verboten sind, hatte die Rockergruppe dort zuletzt eine deutliche Präsenz gezeigt. So zogen im Mai 50 Mitglieder mit den typischen Erkennungszeichen durch die Altstadt. Dies soll ab sofort nicht mehr möglich sein. Vor allem bei publikumswirksamen Veranstaltungen wie der Rheinkirmes will die Polizei solche provozierenden Revier-Demonstrationen verhindern. Nach Einschätzung des Justizministeriums dürfte man sich auch in den übrigen Staatsanwaltschafts-Bezirken des Landes auf diese Weise behelfen.