Berlin. . Dieses Urteil wird Millionen Radfahrer in Deutschland betreffen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt darüber, ob Radfahrer mitschuldig an Unfallfolgen sind, wenn sie keinen Helm tragen. Damit könnten Radfahrer gezwungen werden, einen Helm zu tragen.

Die Deutschen sind Helm-Muffel. Nur jeder siebte Radfahrer fährt mit Schutzhelm. Doch das könnte sich bald ändern: Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof über den Fall einer verletzten Radfahrerin, der die gegnerische Versicherung nicht den vollen Schadensersatz zahlen wollte, weil sie ohne Helm unterwegs war. Gilt die Radfahrerin als mitschuldig an den Unfallfolgen, hätte das Signalwirkung für Millionen Fahrradfahrer.

Der Rechtsstreit befeuert die Debatte um eine bundesweite Helmpflicht. Während mittlerweile drei von vier Kindern unter zehn Jahre beim Radfahren Helme tragen, radeln die meisten Erwachsenen lieber oben ohne: Insgesamt schützen nur 15 Prozent der Deutschen ihren Kopf per Radhelm. Zwar wirbt die Politik fürs Helmtragen, eine generelle Helmpflicht aber lehnt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erneut ab, auch die Kanzlerin hält nichts davon.

Fahrradclub hält nichts von einer Helmpflicht

Die Verkehrsexperten vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) sehen das ähnlich: „Untauglich“, heißt es beim ADFC. Eine Helmpflicht ließe sich weder durchsetzen noch kontrollieren, hätte aber zur Folge, dass die Deutschen das Fahrrad häufiger stehen lassen würden, um stattdessen andere Verkehrsmittel zu nutzen – mit allen umwelt- und gesundheitsschädlichen Folgen. Um die Sicherheit zu verbessern, so auch der VCD, sei es wichtiger, die radfahrerfreundliche Verkehrsplanung zu stärken, Unfälle etwa durch Tempo-30-Zonen zu vermeiden.

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Eine Helmpflicht ist damit nicht in Sicht. Durch die Hintertür aber könnte ein positives BGH-Urteil die Deutschen dennoch zum Helmtragen zwingen – um bei Unfällen vollen Schadensersatz zu bekommen. Im Fall der Radfahrerin aus Glücksburg ging es immerhin um ein Fünftel der Gesamtsumme.

„Ein verständiger Mensch trägt einen Helm“

Die Frau war im April 2011 in eine unerwartet geöffnete Autotür gefahren und schwer am Kopf verletzt worden. Der Rechtsstreit geht mittlerweile über drei Jahre: Das Landgericht Flensburg hatte zunächst sämtliche Unfallkosten der schuldigen Autofahrerin und ihrer Versicherung zugeschrieben. Die wehrte sich und bekam vor dem Oberlandesgericht Schleswig Recht: Die Radfahrerin sei zu 20 Prozent mitschuldig an den Unfallfolgen – und müsse sich auch an den Kosten beteiligen. Ein „verständiger Mensch“, hieß es dort, werde „zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen“. Das sah die Radfahrerin anders und brachte jetzt den Fall vor die obersten Richter in Karlsruhe.