Khartum. Das Todesurteil gegen eine Christin im Sudan hat weltweiten Protest ausgelöst. Ein Beamter des Außenministeriums in Khartum sagt, die sudanesische Regierung habe mit dem Fall nichts zu tun. Jetzt soll Mariam Jahia Ibrahim Ischag möglicherweise freigelassen werden - doch ihr Anwalt bleibt skeptisch.
Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ischag soll in den nächsten Tagen freikommen. Das sagte ein hoher Beamter des Außenministeriums in Khartum der Nachrichtenagentur dpa. Abdullah al-Azrag erklärte, die sudanesische Regierung habe mit dem Fall nichts zu tun. Das Gesetz erlaube den Bürgern zu glauben, was sie wollten. Die 27-jährige Ischag war wegen angeblicher Abkehr vom Islam zum Tode verurteilt worden.
Ihr Vater ist Muslim, die Mutter aber eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Ischag war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden. Das Schicksal der jungen Frau, die Anfang der Woche im Gefängnis eine kleine Tochter zur Welt gebracht hat, erregte international Aufsehen. Der britische Premierminister David Cameron nannte das Urteil "barbarisch".
Wegen "Glaubensabtrünnigkeit zum Tod durch Erhängen verurteilt
Das Al-Hadsch-Jusif-Kriminalgericht in Khartum hatte Mariam Dschahia Ibrahim Ischak am 15. Mai wegen "Gotteslästerung" und "Glaubensabtrünnigkeit" (Apostasie) zum Tode durch Erhängen verurteilt. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre.
Al-Azrag erklärte, das Urteil werde von einem Berufungsgericht geprüft, das den Richterspruch abändern könne. Der Anwalt der Christin äußerte sich skeptisch, sagte dpa aber, das Berufungsgericht könne den Anklagepunkt Apostasie fallen lassen. Es bleibe dann aber noch die Beschuldigung wegen Ehebruchs, weswegen sie zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nach sudanesischem Scharia-Recht war Ehe mit dem Christen Daniel Wani im Jahr 2012 ungültig. (dpa)