Hamburg. . Der Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bekam aufgrund seiner doppelten Staatsangehörigkeit zwei Wahlbenachrichtigungen. Also wählte er einmal für Deutschland und einmal für Italien. Doch genau das ist Wahlbetrug. Nun ermittelt die Staatsawaltschaft gegen den Top-Journalisten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Chefredakteur der Wochenzeitung „Die Zeit“, Giovanni di Lorenzo (55). Der Verdacht: Wahlbetrug.
In der ARD-Sendung „Günther Jauch“ hatte di Lorenzo am Sonntag vor einem Millionenpublikum erzählt, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt habe – einmal als italienischer, einmal als deutscher Staatsbürger. Damit nutzte der „Zeit“-Chef genau jene Gesetzeslücke, über die diese Redaktion am Freitag vor der Wahl berichtet hatte: Hunderttausende von EU-Bürgern mit zwei Staatsangehörigkeiten, die in unterschiedlichen nationalen Wählerverzeichnissen stehen, konnten doppelt abstimmen. Dass dies strafbar sei, aber weder kontrolliert noch verhindert werden könne, hatte der Bundeswahlleiter dieser Redaktion vor dem Votum bestätigt.
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Hätte er nicht geplaudert – di Lorenzo wäre kaum erwischt worden. Gestern wirkte der „Zeit“-Chef geknickt und reumütig. „Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt“, sagte er. „Mir tut das aufrichtig leid.“ Kurios: In einem Artikel bei „Zeit Online“ wurden vier Tage vor der Europawahl die Fakten aufgelistet, die Doppelstaatler einen Vorteil an der Urne verschaffen konnten.
AfD stellt Strafanzeige
Die Strafanzeige, die die Ermittler auf den Plan rief, kam vom Landesverband Sachsen der Alternative für Deutschland (AfD). Die Staatsanwaltschaft prüft auch den Tatbestand des Fälschens von Wahlunterlagen. Das Landeskriminalamt sei eingeschaltet, hieß es gestern.
Dass di Lorenzo als Doppelstaatler zwei Wahlbenachrichtigungen bekam, ist laut Bundeswahlleiter Roderich Egeler nicht zu beanstanden. Es sei kein Fehler passiert, sagte Egeler am Montag. In Fällen wie diesen gehe er davon aus, „dass der Unions-Bürger seine Rechte in der Weise in Anspruch nimmt, wie das Gesetz es auch vorschreibt – nämlich nur einmal wählen zu gehen.“
Nun aber sieht Egeler Handlungsbedarf. Man müsse die Regeln überarbeiten.