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Bei der Europawahl hat nicht jede Wählerstimme das gleiche Gewicht. Der Grund: die Verteilung der Sitze im Parlament, gemessen an der Einwohnerzahl der einzelnen Mitgliedstaaten.
Ein Vergleich: Deutschland als bevölkerungsreichstes EU-Land (81,8 Mio. Einwohner) kommt mit 96 Sitzen auf 852 000 Bürger pro Abgeordnetem, Frankreich (65,7 Mio./74 Sitze) auf 875 000. Die vier bevölkerungsärmsten EU-Länder dagegen haben jeweils das Minimum von sechs Sitzen im Parlament, es entfallen jedoch deutlich weniger Bürger auf einen Abgeordneten: in Estland (1,3 Mio.) 223 000, auf Zypern (0,8 Mio.) 133 000, in Luxemburg (0,5 Mio.) 84 000, auf Malta (0,4 Mio.) 69 000.
Im EU-Vertrag ist festgelegt, dass bevölkerungsreichere Staaten mehr Sitze im Parlament haben, bevölkerungsärmere jedoch mehr Sitze pro Einwohner. Die exakte Sitzverteilung wurde nicht nur nach einem Schlüssel errechnet, sondern auch politisch ausgehandelt.
Vorschläge für Wahlreform
Aufgrund des Ungleichgewichts im Verhältnis zwischen Abgeordneten und Einwohnern sehen Kritiker ein Demokratiedefizit in der EU. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht kam in seinem „Lissabon-Urteil“ 2009 zu dem Schluss, das EU-Parlament sei entgegen seinem vertraglich festgelegten Anspruch kein repräsentatives Organ eines souveränen europäischen Volkes.
Änderungsvorschläge im Wahlrecht wie die Einführung europaweiter Parteilisten wurden diskutiert; für eine Reform der Verträge fehlt aber bislang der Konsens zwischen den Regierungen.