Berlin. .

Im Rentenstreit der Koalition ist eine Einigung in Sicht: Um die befürchtete Frühverrentungswelle bei der Rente mit 63 zu verhindern, läuft jetzt alles auf eine Sperrfrist-Regelung für Arbeitslosigkeit kurz vor dem Ruhestand hinaus. Mit der in Kürze erwarteten, endgültigen Verständigung kann der Bundestag das große Rentenpaket Freitag nächster Woche beschließen, Mütterrente und Rente mit 63 werden wie angekündigt zum 1. Juli in Kraft treten.

Nicht mit 61 aus Beruf ausscheiden

Wochenlang hatten sich Union und SPD vor allem wegen der abschlagsfreien Rente mit 63 zerstritten, Teile von CDU/CSU drohten mit Ablehnung der Pläne. Jetzt zeichnet sich nach Angaben aus Koalitionskreisen dieser Kompromiss ab: Für die 45 Beitragsjahre, die für die Rente mit 63 nachgewiesen werden müssen, würden zwar unbegrenzt Zeiten von Arbeitslosengeld-I-Bezug angerechnet – jedoch nicht für die letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand. Diese Sperrfrist durch einen „rollierenden Stichtag“ soll verhindern, dass Arbeitnehmer bereits mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sich zwei Jahre arbeitslos melden und dann die abschlagsfreie Rente mit 63 beziehen.

Flexibler Rentenbeginn ungeklärt

Die Regelung gegen Frühverrentung soll die einzig substanzielle Änderung am Rentenpaket sein. Forderungen nach flexiblem Rentenbeginn soll eine Arbeitsgruppe beraten. Ziel ist es, die freiwillige Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über das Rentenalter hinaus zu erleichtern.