Berlin. . Saisonarbeiter aus der EU behalten ihr Recht auf Kindergeld. Die Bundesregierung will an der Regelung festhalten, obwohl die CSU auf Änderungen gepocht hatte. “Die Bundesregierung hält europarechtliche Vorgaben ein“, heißt es laut Medienberichten seitens des Finanzministeriums.

Das Familienministerium will an den Kindergeldansprüchen von Saisonarbeitern für deren in der Heimat lebende Kinder nicht rütteln. Forderungen aus der CSU nach Änderungen der Wanderarbeitern rechtlich zustehenden Leistungen lehnt sie ab.

"Die Bundesregierung hält europarechtliche Vorgaben ein", heißt es laut "Rheinischer Post" vom Dienstag in einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen. Familienbezogene Leistungen und namentlich das Kindergeld für Familienangehörige, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnen, seien zu gewähren.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Nachwuchs in der Heimat lebt. Dortige Kindergeldbezüge sind dabei abzuziehen. Die Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern für ihre in der Heimat lebenden Kinder summieren sich auf jährlich 200 Millionen Euro.

Die CSU fordert, die Zahlungen für im Ausland lebende Kinder von hier ansässigen EU-Ausländern gesetzlich zu ändern. "Die Höhe des Kindergeldes sollte abhängig sein vom Wohnort der Kinder und den dortigen Lebenshaltungskosten", sagte Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). "Falsche Anreize nach Deutschland zu kommen, müssen dringend vermieden werden." (dpa)