Berlin. .

Bei den Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Kinderporno-Verdachts hat es offenbar eine weitere Panne gegeben. Wie Edathys Anwalt Christian Noll gestern berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Hannover Edathys Wohnungen und Büros am 10. Februar durchsuchen lassen, obwohl Edathy zu diesem Zeitpunkt noch die Abgeordneten-Immunität besaß.

Edathy hatte zwar mit Datum vom 6. Februar per notarieller Urkunde gegenüber dem Bundestagspräsidenten seinen Verzicht auf das Mandat mit Wirkung zum Folgetag erklärt, das Schreiben ging am 7. Februar ein. Doch das Mandat erlischt erst mit Ablauf des Tages, an dem der Parlamentspräsident den Erhalt der Erklärung bestätigt – und das war erst am Montag, 10. Februar, der Fall. Doch schon am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und ließ Edathys Wohnungen durchsuchen – obwohl sie noch einen Tag hätte warten müssen.

Anwalt Noll erklärte, der Durchsuchungsbeschluss sei ein Verfassungsbruch, die Sicherstellungen rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft wollte sich noch nicht äußern. Bedeutsame Beweismittel, die jetzt womöglich nicht verwertet werden dürften, waren bei den Durchsuchungen am 10. Februar angeblich nicht gefunden worden. Noll forderte, die Staatsanwaltschaft Hannover von dem Verfahren zu entbinden, die Rechtmäßigkeit der gesamten Ermittlungen stellte er aber nicht infrage.