Düsseldorf..
Eine Kontrolle des Arbeitsschutzes in 59 Leiharbeitsfirmen und 157 Entleih-Firmen in NRW ergab, dass die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter in der Regel genauso gut sind wie für Stammkräfte. „Die Leiharbeitsbranche ist auf dem Weg aus der Schmuddelecke“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) unserer Zeitung. Hauptproblem bleibe aber die häufig ungleiche Bezahlung. Schneider forderte, dass spätestens nach neun Monaten Einsatz Zeitarbeitern der gleiche Lohn wie dem Stammpersonal gezahlt werden muss.
Auch der DGB-Arbeitsmarktexperte Michael Hermund sieht „positive Tendenzen bei Leiharbeitsfirmen“. Es gebe neben schwarzen Schafen immer mehr seriöse Betriebe, die seit Jahren im Geschäft seien und Mitarbeiter fair behandelten. Laut Minister Schneider hätten sich die Verhältnisse in der Branche in den letzten zehn Jahren nicht zuletzt durch den Kontrolldruck verbessert. Auch im Kampf gegen Lohndumping habe sich „etwas getan“.
Die bisher unveröffentlichte Prüfung durch die NRW-Behörden ergab, dass bei zwei Drittel der Ver- und Entleiher der Arbeitsschutz in Ordnung war. Nur in 4,5 Prozent der Entleih-Betriebe und bei 8,5 Prozent der Verleiher war der Arbeitsschutz ungeeignet. In wenigen Fällen wurden höchstzulässige Arbeitszeiten überschritten oder etwa die betriebsärztliche Betreuung vernachlässigt. In NRW gibt es bis zu 250 000 Leiharbeiter.
Trotz der verbesserten Verhältnisse in der Branche sieht Minister Schneider noch erhebliche Probleme. So erhielten Zeitarbeitnehmer nur selten später bei der Entleihfirma eine unbefristete Festanstellung. Außerdem sei die Dauer eines Einsatzes im Betrieb ungewiss. Mancher Arbeitsvertrag sehe vor, dass Mitarbeitern bei fehlender Auftragslage kurzfristig gekündigt werden kann.
Nach Angaben des DGB-Experten Hermund setzen schwarze Schafe der Branche häufiger auf Schein-Werkverträge. Dabei würden ganze Gewerke zu einem Festpreis an Leiharbeiter vergeben. Auch bei den Kontrollen in NRW waren Fälle illegaler Arbeitnehmerüberlassung entdeckt und gemeldet worden. Minister Schneider fordert eine Umkehr der Beweislast. Wenn ein Mitarbeiter aufzeige, dass er in die Arbeitsorganisation genauso eingebunden ist wie ein Kollege aus dem Stammpersonal, dann müsse die Firma beweisen, dass es nicht so ist.